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Die Landespatientenschlichtungsstelle Wien bietet Patient:innen und niedergelassenen Fachärzt:innen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sowie niedergelassenen Zahnärzt:innen mit Berufssitz im Bundesland Wien die Möglichkeit, Differenzen aus dem Behandlungsverhältnis (behauptete Behandlungsfehler) auf außergerichtlichem Wege und in beiderseitigem Einvernehmen zu regeln. 

Die Landespatientenschlichtungsstelle…

● bietet die Möglichkeit, Differenzen zwischen Zahnärzt:innen und Patient:innen außergerichtlich in beidseitigem Einvernehmen zu lösen;

● kann nur in Anspruch genommen werden, solange noch kein zivilgerichtliches Verfahren anhängig ist und allfällige Ansprüche noch nicht verjährt sind;

● ist freiwillig: beide Parteien müssen mit der Abhandlung vor der Schlichtungsstelle einverstanden und an einer außergerichtlichen Lösung interessiert sein;

● kann keine für die Parteien bindende Entscheidungen treffen: Schlichtungsvorschläge sind nicht bindende Empfehlungen;

● ist unparteiisch;

● ist kostenlos

Kurzbeschreibung Ablauf Patientenschlichtungsverfahren:

  1. Es ist ein schriftlicher Beschwerdebericht einzubringen. Das Formular finden Sie hier.

  2. Der Beschwerdebericht wird mit Einwilligungserklärung und Einladung zur Stellungnahme an den Antragsgegner weitergeleitet. Sollte keine Einwilligung/Stellungnahme erfolgen, kann das Patientenschlichtungsverfahren nicht eingeleitet werden (Prinzip der Freiwilligkeit)

  3. Wenn die Zustimmung zur Durchführung eines Patientenschlichtungsverfahrens inklusive Stellungnahme vorliegt, findet im Einzelfall eine Begutachtung des/der Patienten/Patientin durch unseren Referenten statt.

  4. Nach der Begutachtung wird versucht, eine Schlichtung in der Angelegenheit vorzunehmen. Im Einzelfall und wenn dies möglich ist, wird ein Schlichtungsvorschlag erstellt.

  5. Der Schlichtungsvorschlag wird beiden Parteien zugesendet. Wenn dieser binnen drei Wochen unterschrieben retourniert wird, stellt er die Grundlage für einen außergerichtlichen Vergleich zwischen dem Kammermitglied und dem/der Patient:in dar.

Ein Patientenschlichtungsverfahren ist eine Mediation zwischen Zahnärzt:innen und Patient:innen, es wird ein Lösungsweg gesucht – es werden keine Gutachten erstellt.

So können Konflikte ohne unnötige Kosten und langwierige Rechtsstreite außergerichtlich geklärt werden. Die Kosten einer allfälligen Rechtsvertretung sind jedoch selbst zu tragen.

Die Behandlung für den/die ratsuchende/n Patient:in ist für mindestens zwei Jahre nach der Beratung durch den Referenten nicht gestattet.

Beschwerden richten Sie ausschließlich schriftlich an die 

Landeszahnärztekammer für Wien
Landespatientenschlichtungsstelle
Kohlmarkt 11/6
1010 Wien

oder
per Fax an +43 50 511-1014

Download:
Beschwerdebericht