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Mit 21.11.2023 ist die 2. Novelle der Schilderordnung 2018 der Österreichischen Zahnärztekammer in Kraft getreten.

Damit steht nun die Möglichkeit offen, die von der ÖZÄK anerkannte Qualifikation als „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ und den Hinweis auf Jobsharing unter Anführung der Jobsharingpartner:innen auf dem Ordinationsschild anzuführen.

Weiterführender Link: 
2. Novelle der Schilderordnung 2018