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(Wien, 16.11.2023) - Ich freue mich sehr über die zahlreichen Anfragen der vergangenen Wochen zu Themen, die meinen Verantwortungsbereich betreffen (Finanzen und Wohlfahrtsfonds). Sie zeigen uns, dass wir ein wesentliches Ziel erreicht haben, nämlich den Zugang zu Kammerfunktionär:innen und zur Kammerarbeit zu verbessern. Zudem ermöglichen sie es uns aber auch, eine bessere Vorstellung des Bedarfes und der Anliegen unserer Kolleg:innen zu bekommen. Jeder Anfrage folgt eine Bearbeitung, die oft – wie im aktuellen Fall - zu internen Prozessoptimierungen führt.

Die jüngste Anfrage eines Mitgliedes betrifft die Offenlegung von Informationen über externe Unternehmen bzw. Berater:innen, mit denen die Landeszahnärztekammer für Wien zusammenarbeitet. Leider muss meine Antwort auf diese Frage sehr juristisch ausfallen: Die Herausgabe derartiger Informationen berührt die Vertraulichkeit Dritter und ist daher regelmäßig ohne explizite Zustimmung der betroffenen Firmen rechtlich nicht erlaubt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Firmen untersagen uns, jegliche Informationen über das Bestehen oder den Inhalt von Geschäftsbeziehungen bekanntzugeben. Natürlich hat jedes Mitglied das Recht, bei - ihrer oder seiner Meinung nach - betroffenen Firmen direkt anzufragen.

So wie bei den Aufwandsentschädigungen und Diäten der Funktionär:innen strebe ich auch hier eine Einwilligung aller externen Dienstleister der Landeszahnärztekammer für Wien an. Diese sind einzeln einzuholen; der Versand der Einwilligungserklärungen ist bereits erfolgt. Der Erfolg dieser Maßnahme hängt von der Auskunftsbereitschaft der externen Unternehmen ab und ist entsprechend ungewiss.

Zusätzlich wollen wir vor diesem rechtlichen Hintergrund unsere Vergaberichtlinien anpassen, um von vornherein eine eindeutige Basis für eine Offenlegungsverpflichtung für Unternehmen zu schaffen. Eine konkrete Änderung, die jedoch juristisch noch auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft und im Anschluss im Landesausschuss diskutiert und beschlossen werden muss, könnte beinhalten, dass Unternehmen bereits als Voraussetzung für eine Beauftragung durch die Landeszahnärztekammer für Wien der Offenlegung ihrer Geschäftsdaten zustimmen müssen.

Abschließend darf ich mich auch im Namen der restlichen Funktionär:innen der Landeszahnärztekammer für Ihr Interesse an unserer Arbeit und für die zahlreichen Rückmeldungen und Anfragen bedanken. Sie führen letztlich zu optimierten Rahmenbedingungen für uns alle.

Rückfragen:
Dr. Ozren Marković, MPH, MSc
Landesfinanzreferent der Landeszahnärztekammer für Wien
E-Mail: markovic@wr.zahnaerztekammer.at