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(Wien, 30.04.2024) - Bezugnehmend auf diverse Medienberichte, wonach die Bleischürzenpflicht bei Röntgen und CT-Aufnahmen aufgehoben wäre, müssen wir als Landeszahnärztekammer auf folgende Fakten hinweisen und richtigstellen.

  • Dank des technischen Fortschrittes der modernen Röntgengeräte ist die Strahlung heute wesentlich geringer als früher. Dadurch ist auch die Strahlenexposition bei Zahnröntgen (Panorama-, Kleinbild- und Fernröntgen) ebenfalls nur unwesentlich höher als jene der natürlichen Strahlung.
  • Schürzen und Schilder sind aber aufgrund der rechtlichen Vorgaben der Medizinischen Strahlenschutzverordnung weiterhin im Einsatz. (vgl.:  § 31. (1) der medizinischen Strahlenschutzverordnung sieht vor das „Patientinnen/Patienten durch Schutzschürzen oder Schutzschilde zu schützen sind“.)
  • Um diesen Passus aus der medizinischen Strahlenschutzverordnung zu streichen, bedarf es allerdings einer Gesetzesänderung. Die Österreichische Zahnärztekammer hat einen entsprechenden Antrag im zuständigen Ministerium eingebracht. Sobald es diesbezüglich eine Gesetzesänderung gibt, folgen weitere Informationen.
  • Bis dahin bitten wir Sie, unbedingt vorerst die bestehende Regelung, wonach für jedes Zahnröntgen die Patientin/den Patienten mit Schürze oder Schild zu schützen ist, beizubehalten.

Rückfragen:
Dr. Peter Reichenbach
Referent für Qualitätssicherung und Betriebsauflagen
E-Mail: reichenbach(at)wr.zahnaerztekammer.at