Die Landespatientenschlichtungsstelle Wien bietet Patient:innen und niedergelassenen Fachärzt:innen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sowie niedergelassenen Zahnärzt:innen mit Berufssitz im Bundesland Wien die Möglichkeit, Differenzen aus dem Behandlungsverhältnis (behauptete Behandlungsfehler) auf außergerichtlichem Wege und in beiderseitigem Einvernehmen zu regeln.
Die Landespatientenschlichtungsstelle
- bietet die Möglichkeit, Differenzen zwischen Zahnärzt:innen und Patient:innen außergerichtlich in beidseitigem Einvernehmen zu lösen;
- kann nur in Anspruch genommen werden, solange noch kein zivilgerichtliches Verfahren anhängig ist und allfällige Ansprüche noch nicht verjährt sind;
- ist freiwillig: beide Parteien müssen mit der Abhandlung vor der Schlichtungsstelle einverstanden und an einer außergerichtlichen Lösung interessiert sein;
- kann keine für die Parteien bindende Entscheidungen treffen: Schlichtungsvorschläge sind nicht bindende Empfehlungen;
- ist unparteiisch;
- ist kostenlos.
Kurzbeschreibung Ablauf Patientenschlichtungsverfahren:
- Es ist ein schriftlicher Beschwerdebericht einzubringen. Das Formular finden Sie hier.
- Der Beschwerdebericht wird mit Einwilligungserklärung und Einladung zur Stellungnahme an den Antragsgegner weitergeleitet. Sollte keine Einwilligung/Stellungnahme erfolgen, kann das Patientenschlichtungsverfahren nicht eingeleitet werden (Prinzip der Freiwilligkeit).
- Wenn die Zustimmung zur Durchführung eines Patientenschlichtungsverfahrens inklusive Stellungnahme vorliegt, findet im Einzelfall eine Begutachtung der/des Patientin/Patienten durch unsere Referentin statt.
- Nach der Begutachtung wird versucht, eine Schlichtung in der Angelegenheit vorzunehmen. Im Einzelfall und wenn dies möglich ist, wird ein Schlichtungsvorschlag erstellt.
- Der Schlichtungsvorschlag wird beiden Parteien zugesendet. Wenn dieser binnen drei Wochen unterschrieben retourniert wird, stellt er die Grundlage für einen außergerichtlichen Vergleich zwischen dem Kammermitglied und der/dem Patient:in dar.
Ein Patientenschlichtungsverfahren ist eine Mediation zwischen Zahnärzt:innen und Patient:innen, es wird ein Lösungsweg gesucht – es werden keine Gutachten erstellt.
So können Konflikte ohne unnötige Kosten und langwierige Rechtsstreite außergerichtlich geklärt werden. Die Kosten einer allfälligen Rechtsvertretung sind jedoch selbst zu tragen.
Die Behandlung für die/den ratsuchende/n Patient:in ist für mindestens zwei Jahre nach der Beratung durch die Referentin nicht gestattet.
Beschwerden richten Sie ausschließlich schriftlich an die
Landeszahnärztekammer für Wien
Landespatientenschlichtungsstelle
Linke Wienzeile 170
1060 Wien
Download:
Beschwerdebericht