Der umfassende Service der Landeszahnärztekammer für Wien für die Übergabe und Übernahme von Kassenordinationen.
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LEITFADEN: Wichtige Informationen für Übergeberinnen und Übergeber
WANN?
Mit Vollendung des 70. Lebensjahrs (70. Geburtstag) wird der Kassenvertrag für Zahnärzt:innen beendet. Für eine geordnete Übergabe der Kassenplanstelle an eine/einen junge/n Kolleg:in ist eine rechtzeitige Vorbereitung unabdingbar. Bereits drei bis fünf Jahre vor der Ordinationsübergabe sollte der/die potenzielle Nachfolger:in feststehen. Um die Suche zu erleichtern, besteht die Möglichkeit eines Inserates in der ÖZZ oder in der Online-Jobbörse der Landeszahnärztekammer für Wien. Spätestens sechs Monate vor der geplanten Übergabe muss die Kassenplanstelle offiziell ausgeschrieben werden.WER?
Ordinationsinhaber:innen können einen bevorzugten Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin bei der Bewerbung um ihre Kassenplanstelle unterstützen.Ausschlaggebend für die Reihung der Bewerber:innen sind die für das Bundesland Wien gültigen Reihungskriterien und das darauf basierende Punktesystem. Diese Punkte berechnen sich aus den Kategorien Berufserfahrung (angestellt, Vertretung, Jobsharing), fachliche Qualifikation (Fort- und Weiterbildung) sowie Wartezeit (Zeitpunkt der Eintragung in die Interessentenliste). Mit Vertretungstätigkeit oder Jobsharing an der ausgeschriebenen Stelle sammelt man zusätzliche Punkte, die die Erstreihung auf der Bewerber:innenliste sicherstellen.
ACHTUNG: Die potenzielle Übernehmerin bzw. der potenzielle Übernehmer muss in der Interessentenliste für Kassenplanstellen in Wien eingetragen sein.
Für Familienmitglieder gibt es keine Bevorzugung, es gelten die gleichen Bedingungen.
Um die Bedingungen der Übergabe (Höhe des Kaufpreises, eventuelle Übernahme der Angestellten, Übernahme des Patient:innenstocks samt Aufbewahrung der Krankengeschichten etc.) festzulegen, ist ein schriftlicher Vorvertrag mit der potenziellen Übernehmerin bzw. dem potenziellen Übernehmer auf jeden Fall zu empfehlen.
Da es für Kolleg:innen aus Drittstaaten Sonderregelungen gibt, ersuchen wir Betroffene, Kontakt mit dem Referat für Niederlassung der Landeszahnärztekammer für Wien aufzunehmen.
WIE?
Vertretung und Jobsharing müssen schriftlich der Landeszahnärztekammer für Wien gemeldet werden.Das Ansuchen um Ausschreibung ist ebenfalls an die Landeszahnärztekammer für Wien zu richten. Der ungefähre Zeitpunkt der Ausschreibung kann individuell vereinbart werden.
ACHTUNG: Sobald die Ausschreibung veröffentlicht ist, kann diese nicht mehr zurückgezogen werden.
Am Ende der Ausschreibungsfrist wird die Reihungsliste der Bewerber:innen nach der Anzahl der erreichten Punkten erstellt. Die/der Ordinationsübergeber:in und die/der Erstgereihte werden eingeladen, miteinander in Verhandlungen zu treten. Dafür läuft eine Frist von drei Monaten, die gegebenenfalls um weitere drei Monate verlängert werden kann. Im besten Fall wird aus dem Vorvertrag ein Vertrag.
WIE VIEL?
Es existiert keine Regelung bezüglich der Höhe der Ablöse.Praxisräumlichkeiten, Ausstattung und Patient:innenstock können abgelöst werden. Um den ungefähren Wert einzuschätzen, empfiehlt sich die Unterstützung durch die Steuerberatungskanzlei des Vertrauens, die Standort, Jahresumsatz, Ausstattung und Zustand der Praxis prüft.
Gibt es eine potentielle Nachfolgerin bzw. potenziellen Nachfolger, ist es sinnvoll, mit anwaltlicher Unterstützung einen Vertrag bezüglich der Übergabe zu erstellen bzw. einen Vorvertrag auszuhandeln.
WAS, WENN NICHT?
Mit der Erstreihung erwirbt die/der Bewerber:in den Anspruch auf die Kassenplanstelle. Sie oder er ist nicht verpflichtet, die Ordinationsräumlichkeiten zu übernehmen. Es besteht für die übernehmende Zahnärztin/den übernehmenden Zahnarzt die Möglichkeit, sich in unmittelbarer Umgebung einen alternativen Standort zu suchen.In diesem Fall darf die/der Übergeber:in mit dem Kassenvertrag maximal drei Jahre weiterarbeiten, sofern die Altersgrenze (70. Geburtstag) noch nicht erreicht ist. Eine weitere Ausschreibung ist nicht möglich.
Sollte die/der Erstgereihte die Bewerbung zurückziehen, kommt die oder der Nächstgereihte auf der Reihungsliste zum Zug. Neue Verhandlungen können beginnen.
Gibt es auf die Ausschreibung keine Bewerber:innen, so kann die/der Ordinationsinhaber:in entweder den Kassenvertrag ohne Nachfolge zurücklegen oder weiter als Kassenärzt:in tätig sein, sofern die Altersgrenze noch nicht erreicht ist. Eine weitere Ausschreibung zu einem späteren Zeitpunkt ist grundsätzlich möglich.
UND DANACH?
Auch für die Zeit nach der Tätigkeit als Kassenzahnärztin/Kassenzahnarzt sind zeitgerecht eine Reihe von Überlegungen anzustellen:Eine Eintragung in der Zahnärzteliste ist wahlweise als niedergelassene/r oder Wohnsitzzahnärzt:in möglich (wenn man weiterarbeiten will) oder – nach Beendigung der zahnärztlichen Tätigkeit – als außerordentliches Mitglied. Ist dies nicht gewünscht, erfolgt die Streichung aus der Liste.
Die Höhe des Pensionsanspruches (Wohlfahrtsfonds) sollte frühzeitig errechnet werden.
Ein weiterer wichtiger steuerlicher Aspekt: Eine Ablösezahlung und auch das letzte Verrechnungsquartal können (nach derzeitigen Steuerrichtlinien) zum halben Einkommensteuersatz versteuert werden, vorausgesetzt man geht nach der Übergabe der Praxis ein Jahr lang keiner beruflichen Tätigkeit nach. Daher sollte man sich gründlich überlegen, ob sich das Weiterarbeiten nach der Übergabe auszahlt.
Versicherungsrechtliche Fragen sind zu klären (Ärzte-Haftpflichtversicherung, Ärzte-Rechtsschutzversicherung).
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LEITFADEN: Wichtige Informationen für Übernehmerinnen und Übernehmer
DIE VORAUSSETZUNGEN
Die Vergabe von Kassenplanstellen erfolgt durch eine öffentliche Ausschreibung und nach gesamtvertraglich festgelegten Reihungskriterien. Gelangt eine Kassenplanstelle in Wien zur Ausschreibung, so können sich interessierte Zahnärzte und Zahnärztinnen dafür bewerben. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Eintragung in der Zahnärzteliste.
Alle Ausschreibungen werden online auf der Homepage der Landeszahnärztekammer für Wien veröffentlicht. Nach Ende der Ausschreibungsfrist werden für jeden Bewerber bzw. jede Bewerberin Punkte vergeben und es wird eine Reihungsliste erstellt. Die Basis für dieses Punktesystem bilden die aktuell gültigen Reihungskriterien. Die gesamtvertragliche Vereinbarung für die Invertragnahme finden Sie hier.
DIE REIHUNGSKRITERIEN / DAS PUNKTESYSTEM
Punkte werden in drei verschiedenen Kategorien gesammelt:
Berufserfahrung:
- angestellt und/oder freiberuflich
- Vertretungstätigkeit oder Jobsharing in Kassenordinationen (große Kassen!)
- Vertretungstätigkeit oder Jobsharing in der ausgeschriebenen Kassenordination
Fachliche Qualifikation:
- Fortbildung
- Relevante ärztliche Berufsberechtigung
- Tätigkeit in Universitätskliniken für ZMK
Wartezeit:
- Zeitspanne ab der Eintragung in die Interessentenliste
Hier finden Sie einen Überblick über die Punktevergabe und die Dauer bis zum Erreichen der maximalen Punktezahl.
Erster Schritt zum ÖGK-Einzelvertrag ist also die Eintragung in die Interessentenliste. Um keine Punkte zu verlieren, nehmen Sie diese Eintragung bitte gleich beim Eintragungstermin in die Zahnärzteliste vor. Für die Eintragung benötigen Sie dieses Formular.
Achtung! Falls Sie sich in mehreren Bundesländern für einen Kassenvertrag interessieren, ist eine separate Eintragung in der Interessentenliste des jeweiligen Bundeslandes notwendig. Wenden Sie sich in diesem Fall auch an die Landeszahnärztekammer im jeweiligen Bundesland.
DIE BEWERBUNG
Wird eine Kassenplanstelle (besetzte Planstelle oder neue Planstelle) ausgeschrieben, so können Sie sich innerhalb der Frist bewerben. Dazu ist dieser Bewerbungsbogen auszufüllen und es sind Unterlagen vorzulegen, die für die Bepunktung notwendig sind. Für Vertretungen müssen bei der Bewerbung Bestätigungen des Ordinationsinhabers bzw. der Ordinationsinhaberin vorgelegt werden.
Die Bepunktung erfolgt nach objektivierten Reihungskriterien der Planstellenvergabevereinbarung. Aus der Bepunktung ergibt sich Ihre Reihung im Feld der weiteren Bewerber:innen für die konkret ausgeschriebene Kassenplanstelle.
Achtung! Eine automatische Berücksichtigung für weitere Ausschreibungen erfolgt nicht. Sie müssen sich für jede Ausschreibung separat bewerben.
DIE BEWERBER:INNEN-LISTE
Aus der errechneten Punkteanzahl ergibt sich für jede einzelne Ausschreibung eine Reihungsliste. Der oder die Erstgereihte mit den meisten Punkten hat das Vorrecht auf die Übernahme der entsprechenden Kassenplanstelle.
Wie können Sie Ihre Chancen auf eine bestmögliche Position auf der Reihungsliste erhöhen? Vor allem durch eine vorangegangene längerfristige Zusammenarbeit mit dem/der Ordinationsinhaber:in. Vertretung bzw. Jobsharing an jener Kassenplanstelle, die zur Ausschreibung gelangt, wird mit zusätzlichen Punkten bewertet, so dass sich eine optimale Ausgangssituation vor der Bewerbung ergibt.
Nach Ende der Bewerbungsfrist werden Ordinationsinhaber:in und Erstgereihte:r verständigt und dazu eingeladen, Verhandlungen über die Übergabe bzw. Übernahme der Ordination zu beginnen. Vorgaben von Landeszahnärztekammer für Wien oder ÖGK dazu gibt es nicht.
DER STANDORT
Der oder die erstgereihte Bewerber:in hat die Möglichkeit, die Ordinationsräumlichkeiten des Übergebers bzw. der Übergeberin zu übernehmen. Im besten Fall gibt es bereits einen durch eine Rechtsanwaltskanzlei begleiteten Vorvertrag, der die Übergabemodalitäten regelt. Dies schafft Sicherheit für beide Seiten.
Bezüglich der Höhe der Ablöse existiert keine verbindliche Regelung. Wir empfehlen, sich an eine spezialisierte Steuerberatungskanzlei zu wenden, da es unterschiedliche Unternehmensbewertungsmethoden gibt, die für die Berechnung eines Verkaufspreises herangezogen werden können. Auch Fragen wie die Übernahme des Mietvertrages (wenn ja, zu welchen Konditionen), des Ordinationspersonals und des Patientenstocks sind abzuklären.
Eine Übernahme der Räumlichkeiten bringt also Vorteile:
- Meist deutlich geringere finanzielle Belastung zu Beginn der Tätigkeit – wichtig: Renovierungsbedarf erheben!
- Weiterarbeiten mit dem bestehenden Patientenstock
- Übernahme des bestehenden Personals (Assistent:innen kennen die Patient:innen und sind mit den Gegebenheiten vertraut)
- Durch Zusammenarbeit mit dem Übergeber/der Übergeberin besteht die Möglichkeit, an die bestehenden Patient:innen herangeführt zu werden.
Wichtig! Zu klären ist auch, ob der Übergeber/die Übergeberin beabsichtigt, nach Übergabe der Praxis an einem anderen Standort weiterzuarbeiten. Es könnte zu einem spürbaren Abwandern des bestehenden Patientenstocks kommen.
DER ALTERNATIVE STANDORT
Der/die erstgereihte Bewerber:in ist nicht dazu verpflichtet, die Räumlichkeiten des Vorgängers bzw. der Vorgängerin zu übernehmen. Sie haben auch die Möglichkeit, sich binnen einer Frist von drei Monaten (Fristverlängerung möglich) ab Bekanntgabe der Erstreihung einen neuen Ordinationsstandort innerhalb eines näheren Umkreises zu Ihrem Ordinationsstandort genehmigen zu lassen. Dazu benötigen wir die in Aussicht genommene Adresse sowie eine Beschreibung und Fotodokumentation des Objektes.
Wichtig! Der alternative Standort muss über einen barrierefreien Zugang zu den Ordinationsräumlichkeiten verfügen.
Achtung! Entscheidet sich der/die erstgereihte Bewerber:in für einen alternativen Standort, darf der/die Übergeber:in noch drei Jahre oder bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (70. Geburtstag) auf Kassenvertrag weiterarbeiten. Dies kann sich natürlich auf das Patientenaufkommen auswirken.
Sollte der/die Erstgereihte auf die Übernahme der Kassenplanstelle verzichten, kommt der zweitgereihte Bewerber oder die zweitgereihte Bewerberin der Reihungsliste zum Zug.
DER START
Vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit ist eine Reihe von finanziellen, steuer- und versicherungsrechtlichen Fragen abzuklären:
- Sicherstellung der Bankenfinanzierung
- Notwendiger Versicherungsschutz
- Eventuell Übernahme bestehender Versicherungen
- Überprüfung bestehender Dienstverträge (bei Übernahme des Personals)
Sie können außerdem Ihre Kassenhonorare über die Abrechnungsstelle der Landeszahnärztekammer für Wien abrechnen. Dazu ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.
Für alle Fragen zur Qualitätssicherung steht Ihnen das Referat für Qualitätssicherung und betriebstechnische Auflagen gerne zur Verfügung.
JOB- UND NACHFOLGEBÖRSE
Sie sind auf der Suche nach Ordinationen, in denen Vertretungstätigkeiten oder Jobsharing möglich ist? Sie möchten sich mit älteren Kolleg:innen vernetzen, die ihre Kassenplanstellen mittelfristig übergeben wollen? Oder sind Sie Inhaber:in einer Kassenordination und wollen einen geeigneten Nachfolger oder eine Nachfolgerin für Ihre Praxis finden?
Nutzen Sie dafür unsere neue Plattform - die JOB- UND NACHFOLGEBÖRSE der Landeszahnärztekammer für Wien!
ORDINATIONSGRÜNDUNGS- und -SCHLIESSUNGSSEMINAR
Die ganztägige Veranstaltung bietet umfassende Informationen, spannende Vorträge und reichlich Gelegenheit, sich untereinander auszutauschen.
Wie übergebe ich meine Praxis? Wie übernehme ich eine Praxis? Was muss alles bedacht werden? Diese Kernthemen werden von unseren Vortragenden ebenso für beide Zielgruppen individuell aufbereitet wie die rechtlichen und steuerlichen Aspekte, Finanzierung, Versicherungen, Wohlfahrtsfonds und einiges mehr.
Für alle Fragen rund um die Übernahme und Übergabe von Ordinationen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Dr. Stephen Weinländer, MBA
Präsident der Landeszahnärztekammer für Wien
E-Mail: weinlaender(at)wr.zahnaerztekammer.at
Dr. Christoph Andersson
Referent für Niederlassung und Privatzahnärzt:innen
E-Mail: andersson(at)wr.zahnaerztekammer.at
Sprechstunde jeden 1. Freitag im Monat von 10:00 bis 12:00 Uhr
(nur nach Voranmeldung)
Susanne Plattner
Office Management
Tel.: +43 50 511-1020
E-Mail: ordicheck(at)wr.zahnaerztekammer.at