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Sie überlegen eine Ordination zu eröffnen?
Wir sind gerne für Sie da!

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen,
wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen:

  • Sie müssen Mitglied der Österreichischen Zahnärztekammer sein,
    nur dann sind Sie berechtigt, Ihren Beruf als Zahnarzt oder Zahnärztin in Österreich auszuüben.
  • Meldung an die Landeszahnärztekammer für Wien:
    Bitte geben Sie uns schriftlich vor Eröffnung Ihrer Ordination bekannt, wo Sie sich
    niederlassen werden und ab wann Sie in dieser Ordination arbeiten werden.
    Als Service an Ihre Patient:innen sind Angaben wie Telefonnummer und Öffnungszeiten interessant.
  • Sie müssen als selbstständiger Zahnarzt/selbstständige Zahnärztin über eine
    aufrechte Berufshaftpflichtversicherung verfügen  

    Ordinationsmeldung
     
  • Oder wollen Sie vielleicht Ihre Tätigkeit/Ordination niederlegen?
    Dann verwenden Sie bitte untenstehendes Formular.

    Schließung der Ordination
     

Kontakt:
Landeszahnärztekammer für Wien

Angela Kottre
Tel.: +43 50 511-1010
E-Mail: standesmeldung(at)wr.zahnaerztekammer.at

Nicole Leidl
Tel.: +43 50 511-1013
E-Mail: standesmeldung(at)wr.zahnaerztekammer.at