Sie überlegen eine Ordination zu eröffnen?
Wir sind gerne für Sie da!
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen,
wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen:
- Sie müssen Mitglied der Österreichischen Zahnärztekammer sein,
nur dann sind Sie berechtigt, Ihren Beruf als Zahnarzt oder Zahnärztin in Österreich auszuüben. - Meldung an die Landeszahnärztekammer für Wien:
Bitte geben Sie uns schriftlich vor Eröffnung Ihrer Ordination bekannt, wo Sie sich
niederlassen werden und ab wann Sie in dieser Ordination arbeiten werden.
Als Service an Ihre Patient:innen sind Angaben wie Telefonnummer und Öffnungszeiten interessant. - Sie müssen als selbstständiger Zahnarzt/selbstständige Zahnärztin über eine
aufrechte Berufshaftpflichtversicherung verfügen
Ordinationsmeldung
- Oder wollen Sie vielleicht Ihre Tätigkeit/Ordination niederlegen?
Dann verwenden Sie bitte untenstehendes Formular.
Schließung der Ordination
Kontakt:
Landeszahnärztekammer für Wien
Angela Kottre
Tel.: +43 50 511-1010
E-Mail: standesmeldung(at)wr.zahnaerztekammer.at
Nicole Leidl
Tel.: +43 50 511-1013
E-Mail: standesmeldung(at)wr.zahnaerztekammer.at