Am 01.01.2023 sind die Einschränkungen beim Jobsharing gefallen. Die Österreichische Zahnärztekammer konnte mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger eine völlig neue Form des Jobsharings ausverhandeln. Hemmschuhe wie der Honorardeckel oder Verbote gleichzeitigen Arbeitens mit der Jobsharingpartnerin/dem Jobsharingpartner gehören damit der Vergangenheit an.
Ein Einstieg bzw. ein Wechsel ins Jobsharing NEU ist jederzeit möglich und denkbar einfach:
- Füllen Sie dazu dieses Meldeformular aus.
- Wählen Sie im Formular die Option "Jobsharing" (und nicht "Erweitertes Jobsharing").
- Übermitteln Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die Landeszahnärztekammer für Wien, z. H. Frau Susanne Plattner (niederlassung(at)wr.zahnaerztekammer.at).
- Geben Sie den Beginn des Jobsharings NEU vier bis sechs Wochen im Vorhinein bekannt. Der Start muss auf einen Monatsersten fallen.
- Ihr bestehendes Jobsharing wird damit beendet und Sie starten ein neues Jobsharing unter den neuen Rahmenbedingungen.
ACHTUNG: Waren Sie bisher im Jobsharingmodell „Altersteilzeit“, bleibt die Kündigung Ihres Einzelvertrages auch bei einem Wechsel ins Jobsharing NEU aufrecht.
Jobsharing kann jederzeit vorzeitig beendet werden. Bitte geben Sie das vorzeitige Ende der Jobsharing-Vereinbarung zeitgerecht bekannt.
Alle weiteren Informationen zum Jobsharingmodell ab 01.01.2023 entnehmen Sie dieser Broschüre.