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Wenn Sie Ihre Abrechnung persönlich vorbeibringen möchten, gibt es im Erdgeschoß
der Weihburggasse 10-12, 1010 Wien, einen Container, in den Sie alle Abrechnungsunterlagen in einem gut verschlossenen Kuvert während der Öffnungszeiten des Hauses

Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr

einwerfen können.
Wir leeren den Container regelmäßig und holen die Abrechnungsunterlagen,
um sie zu bearbeiten.

Parteienverkehr

Liebe Besucher:innen!

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Voranmeldung
(Terminvereinbarung telefonisch unter +43 50 511-1216 oder per E-Mail) möglich.

Darüber hinaus sind wir per E-Mail unter abrechnungsstelle(at)wr.zahnaerztekammer.at erreichbar.

Wir ersuchen um Ihr Verständnis.

Landeszahnärztekammer für Wien

Eine Abrechnung über die Abrechnungsstelle bringt Ihnen folgende Vorteile:

  •  Abrechnung aller wesentlichen Kassen
  •  Akontierungen
  •  Beratung bei erster Kassenabrechnung
  •  Beratung bei Vertragsauslegung
  •  Mehrere Abrechnungsarten
  •  Datensicherheit bei Abrechnung MEDTRANS
  •  e-card-Konsultationsprüfung
  •  Plausibilitätsprüfung
  •  Filterfunktion
  •  Fallwertstatistik Gebietskrankenkasse
  •  Herausarbeitung von Korrekturen
  •  Abrechnungsunterlagen
  •  Unterlagen für die Steuerberatungskanzlei
  •  Standespolitische Funktion
  •  Kostengünstige Umlage für die Abrechnungsstelle

Folgende Kassen können sowohl von Vertragszahnärzt:innen als auch von Vertragskieferorthopäd:innen über die Abrechnungsstelle abgerechnet werden:
ÖGK, BVAEB, SVS, KFA-Wien und Graz, sowie Bundesheer- und fast alle Sozialhilfescheine können über die Abrechnungsstelle abgerechnet werden.

Vorteile
1.  Nur ein Übermittlungsvorgang
2.  Überschaubare Zahlungen mit detaillierten Aufstellungen über alle abgerechneten Kassen.

Akontierungen
Wenn Sie eine Kassenordination eröffnen bzw. einen Kassenvertrag erhalten, haben Sie die Möglichkeit, die Abrechnungsstelle bezüglich einer vorgezogenen Akontierung zu kontaktieren. Dadurch soll der Liquiditätsengpass am Beginn der Tätigkeit gemildert werden.

Beratung bei erster Kassenabrechnung
Nach der Erstellung der ersten Kassenabrechnung haben Sie die Möglichkeit, diese vor Einreichung zur Abrechnung in der Abrechnungsstelle bei einer persönlichen Beratung durchzusehen und etwaige Fragen zu erörtern.

Beratung bei Vertragsauslegung
Besonders hilfreich ist die Beratung bei der Interpretation von Kassenvertragspositionen bei der Neueröffnung der Kassenordination. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Abrechnungsarten

  •  Zettelabrechnung
  •  Diskettenabrechnung
  •  Abrechnung mittels USB-Stick
  •  MED-Trans
     (elektronische Abrechnung mit Plausibilitätsprüfung online ohne Mehrkosten)

Datensicherheit bei Abrechnung MEDTRANS
Die Abrechnung über MEDTRANS erfolgt über eine getunnelte Verbindung. Die Abrechnungsdaten werden vor der Übertragung verschlüsselt. Die verwendeten TAN-Codes sind lediglich einmal verwendbar. Die Datensicherheit entspricht dem Telebanking.

e-card-Konsultationsprüfung
Wenn Sie die Konsultationen auf USB-Stick speichern und der Abrechnungsstelle übermitteln, werden im Zuge der Verarbeitung der Abrechnung folgende Aufstellungen für Sie erstellt:

1.  Konsultation vorhanden - Abrechnung für Patient:in fehlt
2.  Abrechnung vorhanden - Konsultation für Patient:in fehlt
3.  Hinweis auf mögliche Kassenvertauschungen bzw. Abrechnung mit der falschen Kasse.

Plausibilitätsprüfung
Nach Einführung der verpflichtenden elektronischen Abrechnung ab dem Jahr 2003 kommt es häufiger zur Streichung von Leistungen durch die Kassen. Mittels Plausibilitätsprüfung wird darauf hingewiesen, wenn erbrachte Leistungen vermutlich abzurechnen vergessen wurden.

Filterfunktion
Treten bei der eingereichten Abrechnung Fehler auf, die eine Honorierung durch die Kasse ausschließen (z. B. Übernahmebestätigung von Patient:in fehlt bei Zahnersatzanträgen), so wird der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin vorweg kontaktiert.

Fallwertstatistik Gebietskrankenkasse
Jedes Quartal wird aus den über die Abrechnungsstelle abgerechneten Behandlungsfällen der Landesgebietskrankenkasse eine Fallwertstatistik erstellt. Seitens der Abrechnungsstelle wird eine Aufstellung der Abweichungen einzelner Positionen zu den Durchschnittswerten übermittelt. Daraus ist ersichtlich, welche Positionen bisher gar nicht verrechnet wurden bzw. was im Falle einer Einladung zum amikalen Gespräch durch die Kasse wahrscheinlich Gegenstand der Besprechung sein könnte.

Herausarbeitung von Korrekturen
Bei BVAEB, SVS, KFA-Wien werden die Korrekturen herausgearbeitet. Dadurch wird die Beeinspruchung erleichtert.

Abrechnungsunterlagen
Die Abrechnungsunterlagen werden am Ende des Quartals übermittelt. Dabei werden je Kasse alle Patient:innen mit dem errechneten Honorar angeführt.

Unterlagen für die Steuerberatung
Am Quartalsende wird eine Aufstellung nach Kasse, Beleganzahl, Kassen- u. Patient:innenanteil sowie Zahlungsströme wie Akontierungen und Restzahlung übermittelt.

Standespolitische Funktion
Erst die Abrechnungsstelle ermöglicht es, bei Gesamtvertragsverhandlungen auf eigenes Datenmaterial zugreifen zu können.

Kostengünstige Umlage für die Abrechnungsstelle
Mit dieser kostengünstigen Umlage stehen Ihnen alle oben angeführten Dienstleistungen zur Verfügung.

  • Die Umlage für die Abrechnungsstelle beträgt für Abrechnungen mittels Diskette, USB-Stick oder MEDTRANS 0,4 Prozent des Kassenhonorars und für Zettelabrechnungen und Abrechnungen jener Kassen, bei welchen aufgrund eines Fehlers eine nochmalige Verarbeitung erforderlich ist, 0,8 Prozent des Kassenhonorars.
  • Für Abrechnungen auf Grundlage des Gratis-Zahnspangenvertrages beträgt die Umlage für die Abrechnungsstelle für Abrechnungen mittels Diskette, USB-Stick oder MEDTRANS 0,2 Prozent des Kassenhonorars und für Zettelabrechnungen und Abrechnungen jener Kassen, bei welchen auf Grund eines Fehlers eine nochmalige Verarbeitung erforderlich ist, 0,4 Prozent des Kassenhonorars.

Für Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: abrechnungsstelle(at)wr.zahnaerztekammer.at

Kontaktdaten:
Abrechnungsstelle Wien

Mag. Christian Sekulin
Leitung Finanzen und IT
Weihburggasse 10-12
1010 Wien

Tel.: +43 50 511-1248
Fax: +43 50 511-1236
E-Mail: sekulin(at)wr.zahnaerztekammer.at