Information zur aktuellen Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnamenverordnung
Die 6. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung gilt ab 1. April 2021. Sie enthält Bestimmungen zur „Osterruhe“ in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich und Wien.
Die Novelle enthält für den Betrieb zahnärztlicher Ordinationen keine neuen Regelungen. Zahnärztliche Ordinationen dürfen gemeinsam mit anderen Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen auch während der jetzt wieder ganztägig geltenden Ausgangsbeschränkungen uneingeschränkt geöffnet bleiben. Zutrittstests für PatientInnen sind weiterhin nicht vorgesehen.
Dieser Lockdown bleibt in Wien, Niederösterreich und Burgenland vorläufig bis einschließlich 18. April 2021 aufrecht.
Wien, 07.04.2021
Bestellung von Schutzausrüstung
Während der COVID-19-Pandemie können niedergelassene Wiener
ZahnärztInnen und Zahnärzte Schutzausrüstung unter dem folgenden Link bestellen: www.zaek-wien.at
Letzter Tag der Einmeldung für die Mai-Lieferung ist der 30.04.2021 23:59h