Wien, 11.03.2026

Auswirkungen der ÖGK-Satzungsänderungen auf die zahnmedizinische Versorgung in Österreich   

Sehr geehrter Herr Obmann,
lieber Peter,

wie viele Menschen in Österreich habe auch ich aus den Medien von den Leistungskürzungen der ÖGK durch die bereits am 19. Februar 2026 erfolgten Änderungen der Satzung sowie der Krankenordnung erfahren. Da diese Leistungskürzungen mehrheitlich den zahnärztlichen Bereich betreffen, möchte ich auf diesem Wege mein Erstaunen zum Ausdruck bringen, dass von Seiten der ÖGK bis zum heutigen Tag keinerlei Information an die Österreichische Zahnärztekammer (ÖZÄK) erfolgte. Diese Form der (Nicht-)Kommunikation ist einer Partnerschaft auf Augenhöhe nicht würdig und nährt Zweifel an deren Ernsthaftigkeit. Umso bedauerlicher ist dies, als ÖGK und ÖZÄK noch in diesem Jahr bei mehreren wichtigen Fragen zur Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung in Österreich zu tragfähigen Lösungen kommen sollten. Inhaltlich lehnt die ÖZÄK diese Leistungskürzungen im zahnärztlichen Bereich vehement ab. Die Erhöhungen der Zuzahlungen von Versicherten zu den Kosten des unentbehrlichen Zahnersatzes trifft Personen mit niedrigem Einkommen bzw. mit geringen Pensionen besonders. Insofern erscheint diese Maßnahme sozial inadäquat und gefährdet die zahnmedizinische Kassenversorgung in Österreich nachhaltig. Ebenso ist zu hinterfragen, warum Zuschüsse zu wichtigen zahnmedizinischen Präventionsmaßnahmen wie der Parodontalen Initialtherapie gekürzt werden, gerade weil Prävention eine wesentliche Maßnahme zur nachhaltigen Sanierung des österreichischen Gesundheitssystems darstellt. Darüber hinaus schränken die Verschärfungen beim Wechsel von behandelnden Vertragszahnärzt:innen die ohnehin nur noch am Papier bestehende Wahlfreiheit der Patient:innen weiter ein.

Aus formaler Sicht stellt sich zudem die Frage, wie die Vertragszahnärzt:innen überhaupt Kenntnis über einen Wechsel des Vertragszahnarztes bzw. der Vertragszahnärztin erlangen sollen. Dementsprechend fordert die ÖZÄK eine Aussetzung dieser Maßnahme, solange nicht sichergestellt ist, dass solch ein Wechsel über eine eCard-Steckung – analog zur KFO-Beratung oder der Mundhygiene für Kinder und Jugendliche – kontrolliert werden kann. Mit der eingangs erwähnten (Nicht-)Kommunikation der ÖGK an ihre Stakeholder über derartig gravierende Änderungen kann auch nicht erwartet werden, dass die Vertragszahnärzt:innen weiterhin die Selbstbehalte von ÖGK-Versicherten einheben, da weder der ÖZÄK noch den Vertragszahnärzt:innen zeitgerecht die entsprechenden Zahlen bekanntgegeben werden.

In diesem Sinne darf ich dich dringend ersuchen, die von mir vorgebrachten Punkte aufzugreifen und entsprechende Schritte in die Wege zu leiten. Die ÖGK hat zu den angekündigten Leistungskürzungen und weiteren Änderungen im zahnärztlichen Bereich bis heute keine offizielle Information übermittelt. Damit fehlt die Voraussetzung, um Vertragszahnärzt:innen und Patient:innen rechtzeitig und korrekt informieren zu können.

Mit freundlichen Grüßen


Dr.in Birgit Vetter-Scheidl
Präsidentin der Österreichischen Zahnärztekammer