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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Mit 01.09.2023 wird der Fachzahnarzt/die Fachzahnärztin für Kieferorthopädie in Österreich eingeführt. Ihre Landeszahnärztekammer fasst die gesetzlichen Qualifikationsvoraussetzungen für den Fachzahnarzt/die Fachzahnärztin für Kieferorthopädie für Sie zusammen.

Nach § 42a des Zahnärztegesetzes (ZÄG) gilt als anerkannte fachzahnärztliche Qualifikation für KFO:

1. Eine mindestens 3-jährige postpromotionelle fachzahnärztliche Vollzeit-Ausbildung in Kieferorthopädie oder entsprechend länger bei Teilzeitausbildung an einer österreichischen Universität, die vor dem 01.09.2023 begonnen wurde. 

2. Eine Qualifikation im Rahmen der erworbenen Rechte (§ 42c ZÄG). 
Dazu gehören:

  • Der Abschluss einer anderen Ausbildung in Kieferorthopädie als unter oben 1. beschrieben, die vor dem 01.09.2023 begonnen wurde, UND
  • die Ausübung des zahnärztlichen Berufs in Österreich für mindestens fünf Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre vor Zulassung zur Prüfung gemäß dem letzten Punkt UND
  • der Nachweis über die überwiegende Ausübung von Tätigkeiten der Kieferorthopädie in Österreich für mindestens drei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Zulassung zur Prüfung gemäß dem letzten Punkt UND
  • eine Prüfung über die fachliche Qualifikation vor einer Prüfungskommission

Im Rahmen der Anerkennung erworbener Rechte müssen alle vier oben angeführten Punkte gemeinsam erfüllt werden.

3. Eine in einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweizer Eidgenossenschaft erworbene, der Richtlinie 2005/36/EG entsprechende Qualifikation. 

 

Bestimmungen zur zukünftigen fachzahnärztlichen Ausbildung an den Universitäten und die konkreten Durchführungsbestimmungen zur Anerkennung einer Qualifikation im Rahmen erworbener Rechte werden vom Gesundheitsministerium in den kommenden Monaten per Verordnung erlassen und sind derzeit auch der Österreichischen Zahnärztekammer bzw. den Landeszahnärztekammern nicht bekannt. Es kann aber nach den aktuellen Informationen davon ausgegangen werden, dass bestehende Qualifikationen umfassend anerkannt werden können.  

Entgegen anderslautenden Gerüchten kann allerdings durch die alleinige Teilnahme an einem Kurs eines externen Anbieters keine Qualifikation als Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie erworben werden.

Sobald uns weitere Informationen über die konkreten Durchführungsschritte vorliegen, werden wir Sie wieder umgehend informieren.