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03.02.2023

Ende Februar/Anfang März 2023 erhalten Sie als ordentliches oder außerordentliches Kammermitglied mit der Post die jährliche Vorschreibung der Kammerbeiträge, dieses Mal für das Jahr 2022. Die Übermittlung erfolgt durch unseren Dienstleister Concisa AG. Beachten Sie bitte die der Vorschreibung beilegenden Erläuterungen. Die Einhebung erfolgt auf der Grundlage der Beitragsordnung 2022. Die Vorschreibung erhalten Sie erstmalig in Kuverts mit der Aufschrift „Wichtige Mitteilung!“. Wir hoffen, Ihnen damit die Auffindbarkeit in Ihrer Tagespost zu erleichtern.

Ordentliche Kammermitglieder
(Angestellte, niedergelassene und Wohnsitzzahnärztinnen und -zahnärzte)

Grundlage für die Bemessung ist das zahnärztliche Einkommen aus dem Jahr 2020.

Hatten Sie Ihre Einkommensunterlagen bereits an Concisa übermittelt, erfolgt die Vorschreibung bereits auf dieser konkreten Grundlage.

Sie erhalten eine Vorschreibung nach den Höchstbemessungsgrundlagen, weil Sie entweder mit Ihrem zahnärztlichen Einkommen darüber liegen oder Concisa noch keine Einkommensunterlagen für das Jahr 2020 vorliegen. Stellen Sie in diesem Fall den Berichtigungsantrag. Dieser liegt der Vorschreibung als Extraseite bei und lautet bereits auf Ihren Namen:

Ausschnitt:

 

Dem Berichtigungsantrag legen Sie die fehlenden Einkommensunterlagen für 2020 bei und retournieren ihn an Concisa. Nach wenigen Wochen erhalten Sie eine berichtigte Vorschreibung.

Berufsanfänger:innen

Als Berufsanfänger:in in den ersten beiden Berufsjahren als Zahnärzt:in erhalten Sie eine Vorschreibung nach den Mindestbemessungsgrundlagen.

Außerordentliche Kammermitglieder

Sie erhalten eine Vorschreibung über einen Fixbeitrag. Dieser beträgt € 63,-- (ÖZZ Inlandsversand) bzw. € 73,-- (ÖZZ Auslandsversand).

Fristen

Achten Sie bitte darauf, Berichtigungsanträge oder Anträge auf Ermäßigung, Erlass, Stundung oder Ratenvereinbarung binnen sechs Wochen ab Erhalt der Vorschreibung einzubringen. Wichtig: Wenn Sie den Berichtigungsantrag nicht fristgerecht einbringen, bleibt die Erstvorschreibung aufrecht!

Die Zahlungsfrist für endgültige Vorschreibungen beträgt ebenfalls sechs Wochen. Zahlen Sie bitte fristgerecht ein, um Mahnspesen und Verzugszinsen zu vermeiden.

Mahnspesen und Verzugszinsen

Bei nicht fristgerechter Einzahlung sind wir verpflichtet, Barauslagen für die Zahlungserinnerungen sowie Verzugszinsen in Höhe von 6% p.a. zu verrechnen.

 

Kontakt:

Für die Abwicklung Ihrer Beitragseinhebung und alle Fragen dazu steht Ihnen das Team der Concisa AG unter +43 1 501 72-0 oder aerzte(at)concisa.at zur Verfügung.

Für grundlegende Fragen in Bezug auf die Kammerbeitragsordnung wenden Sie sich an 

Landesfinanzreferent Dr. Ozren Marković, MPH, MSc
markovic(at)wr.zahnaerztekammer.at

Mag. Thomas Vilinsky
vilinsky(at)wr.zahnaerztekammer.at 

 

Weiters möchten wir Sie auf zwei Vorträge von Landesfinanzreferent Dr. Ozren Marković, MPH, MSc hinweisen: 

Einblicke in den Wohlfahrtsfonds
21.02.2023, 19:00-21:00 Uhr
ZAFI, Gumpendorfer Straße 83, 1060 Wien

Der Wohlfahrtsfonds ist ein für alle (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte in Österreich geltendes gesetzliches Vorsorgesystem. Wir alle sind verpflichtet, Wohlfahrtsfondsbeiträge zu entrichten. Die Vor- und Nachteile dieses Vorsorgesystems werden in der Kollegenschaft sehr emotional diskutiert. Die lückenhafte Aufklärung über die Beiträge und Leistungen sowie die Komplexität des Systems sorgen oft für Unklarheit. Es zirkulieren unterschiedlichste Informationen, Meinungen und Interpretationen, entsprechend schwierig ist es für Einzelne, sich einen Überblick zu verschaffen. 

Der Vortrag soll allen Kammermitgliedern die Möglichkeit geben, sich über das ärztliche Vorsorgesystem zu informieren. Anschließend an den Vortrag soll eine offene Diskussion geführt werden. 


Einblicke in die Kammerbeiträge und -finanzen
11.05.2023, 19:00-21:00 Uhr
ZAFI, Gumpendorfer Straße 83, 1060 Wien

Den Landeszahnärztekammern wird von der Österreichischen Zahnärztekammer die Durchführung landesbezogener Aufgaben und Funktionen übertragen. Darunter fallen auch die Einhebung der Kammerbeiträge sowie die Verwaltung der Landeskammerfinanzen. Jedes Zahnärztekammermitglied ist verpflichtet, Kammerbeiträge zu entrichten. Gleichzeitig hat jedes Kammermitglied das Recht zu erfahren, wofür ihre oder seine Beiträge genützt werden. 

Der Vortrag soll zur finanziellen Transparenz und Aufklärung beginnend von der Beitragseinhebung und -ordnung, über die Kammerausgaben bis zur Vermögensverwaltung der Landeszahnärztekammer Wien dienen. 

Anschließend an den Vortrag soll eine offene Diskussion geführt werden. 

Eine Anmeldung zu den Vorträgen ist hier möglich.