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15.04.2022

Mit 16. April 2022 tritt die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung in Kraft (Bundesverordnung). Sie gilt vorerst bis 8. Juli 2022. Für die zahnärztliche Ordination gelten die folgenden Regeln:

  • Es ist kein 2,5G Nachweis (geimpft/genesen/PCR-getestet) für das Ordinationsteam erforderlich.
  • Das Ordinationsteam hat eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.
  • PatientInnen, BesucherInnen und Begleitpersonen haben eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.

Die Verpflichtung zum Tragen der Maske entfällt, sofern das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (z.B.: Schutzwände aus Plexiglas) minimiert werden kann. Die Landeszahnärztekammer für Wien rät aber weiterhin jedenfalls zum Tragen einer Maske. 

Die erforderliche Schutzausrüstung erhalten Sie weiterhin kostenlos in der Ausgabestelle Parkschlössl.

Die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten (Grüner Pass) wird für 3fach-Geimpfte auf 365 Tage verlängert.