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(Wien, 16.08.2024) - Wir haben am 24.11.2023 in den "Informationen für Zahnärzt:innen - Rundschreiben 2023-43" unter anderem über Folgendes berichtet:

„Hiermit dürfen wir Sie über personelle und organisatorische Veränderungen innerhalb der Österreichischen Zahnärztekammer informieren. Präsident OMR DDr. Gruber und der 2. Vizepräsident OMR Dr. Hougnon hatten ihre Rücktritte erklärt. Im Bundesausschuss wurden die gegen sie eingebrachten Misstrauensanträge aus Gründen der Rechtssicherheit bestätigt.“
 
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat mit Entscheidung vom 17.05.2024 diese Beschlüsse über die Entziehung des Vertrauens aufgehoben und dies wie folgt begründet:
 
„Aufgrund der dem Herrn Bundesminister mitgeteilten Rücktrittserklärung von OMR DDr. Gruber und OMR DDr. Hougnon mit Wirksamkeit 23.11.2023 hatten diese am 24.11.2023 nicht mehr die Funktion des Präsidenten bzw. Vizepräsident der Österreichischen Zahnärztekammer inne.

Da ein Vertrauensentzug von nicht mehr in der betreffenden Funktion befindlichen Personen einer faktischen und rechtlichen Grundlage entbehrt, ist der Beschluss des Bundesausschusses als rechtswidrig zu qualifizieren. Die Beschlüsse des Bundesausschusses vom 24.11.2023, mit denen OMR DDr. Gruber und OMR DDr. Hougnon als Präsident bzw. Vizepräsident das Vertrauen entzogen wurde, wurden daher gemäß § 108 Abs. 2 ZÄKG aufgehoben.

Weiters wurde die Österreichische Zahnärztekammer ersucht, von allfälligen Hinweisen auf diese Beschlüsse auf der Homepage der Österreichischen Zahnärztekammer oder in anderen Medien Abstand zu nehmen bzw. diese zurückzunehmen.“

 
Wir nehmen somit auch als Landeszahnärztekammer für Wien diese Benachrichtigung über die damaligen Beschlüsse des Bundesausschusses, die nun vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aufgehoben worden sind, zurück.
 
Der Bundesausschuss hat den erwähnten Beschluss gefasst, um Rechtssicherheit im Hinblick auf das Amt des Präsidenten und 2. Vizepräsidenten der Österreichischen Zahnärztekammer herzustellen. Das Bundesministerium hat die Gültigkeit der Rücktrittserklärungen von OMR DDr. Gruber und OMR DDr. Hougnon mit Wirksamkeit 23.11.2023 nun in der zitierten Entscheidung vom 17.05.2024 bestätigt, weshalb diese Beschlüsse des Bundesausschusses über die Entziehung des Vertrauens nicht mehr möglich waren.