(Wien, 02.10.2024, *aktualisiert 30.01.2025) – In der Medizinischen Strahlenschutzverordnung entfällt seit 01.10.2024 die Verpflichtung, Patient:innen bei zahnmedizinischen Röntgenuntersuchungen durch Schutzschürzen oder Schutzschilde zu schützen. Davon sind alle Arten der Röntgenuntersuchungen sowie alle Patient:innengruppen betroffen (vgl. § 31 Medizinische Strahlenschutzverordnung). Eine entsprechende Patient:inneninformation finden Sie unten zum Download. Hintergrund sind gerätetechnische Fortschritte und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, die die Notwendigkeit des Einsatzes von Strahlenschutzmitteln für Patient:innen bei Röntgenuntersuchungen in den vergangenen Jahren zunehmend infrage gestellt haben. Die Österreichische Zahnärztekammer begrüßt diese Änderung und die damit einhergehende Klarstellung der Rechtslage für die österreichischen Zahnärzt:innen.
*CAVE: Bitte beachten Sie jedoch, dass das Tragen einer Röntgenschürze während einer Röntgenuntersuchung für die allfällige Begleitperson weiterhin verpflichtend ist. Daher muss eine Röntgenschürze in der Ordination vorhanden sein.
Download:
Patienteninformation (Stand: Oktober 2024)