Hauptinhalt

16.12.2022

Ab 01.01.2023 fallen Einschränkungen beim Jobsharing. Die Österreichische Zahnärztekammer konnte mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger eine völlig neue Form des Jobsharings ausverhandeln. Hemmschuhe wie der Honorardeckel oder Verbote gleichzeitigen Arbeitens mit dem Jobsharingpartner/der Jobsharingpartnerin sind damit Geschichte!

Umstieg: Der Wechsel ins Jobsharing NEU ist jederzeit möglich und denkbar einfach:

  • Füllen Sie dazu dieses Meldeformular aus.
  • Wählen Sie im Formular die Option "Jobsharing" (und nicht "Erweitertes Jobsharing").
  • Übermitteln Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die Landeszahnärztekammer für Wien, z.H. Frau Plattner (niederlassung(at)wr.zahnaerztekammer.at).
  • Ihr bestehendes Jobsharing wird damit beendet und Sie starten ein neues Jobsharing unter den neuen Rahmenbedingungen. 

ACHTUNG: Waren Sie bisher im Jobsharingmodell „Altersteilzeit“, bleibt die Kündigung Ihres Einzelvertrages auch bei einem Wechsel ins Jobsharing NEU aufrecht.

Alle weiteren Informationen zum Jobsharingmodell ab 01.01.2023 entnehmen Sie dieser Broschüre.