Hauptinhalt

Wie bereits vor wenigen Wochen im Newsletter angekündigt, wird die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung mit Ablauf des 30. April 2023 außer Kraft treten. Die Maskenpflicht (FFP2) in zahnärztlichen Ordinationen wird damit entfallen.  

Das freiwillige Tragen einer Schutzmaske (FFP2) bleibt natürlich weiterhin möglich. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung können Ordinationen von Patient:innen weiterhin das Tragen von FFP2-Schutzmasken verlangen (ausgenommen Notfälle). Die Entscheidung darüber liegt beim Ordinationsinhaber / der Ordinationsinhaberin.