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(Wien, 21.05.2024) - Die mit 01.07.2024 in Kraft tretende Übermittlungspflicht von Honorarnoten von Wahlärzt:innen an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) gilt nicht für Zahnärzt:innen und somit auch nicht für Wahlzahnärzt:innen. Mit Ausnahme der Zahnärzt:innen sind Wahlärzt:innen anderer Fachrichtungen ab diesem Zeitpunkt gesetzlich verpflichtet, ihre Honorarnoten – falls Patient:innen dies wünschen – online über das bestehende System WAH Online einzureichen.

Hinweis:
Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte auch dem Rundschreiben der Österreichischen Zahnärztekammer vom 21.05.2024.