In vielen Diskussionen zwischen den Landeszahnärztekammer-Mitgliedern und Ozren Marković, Finanzreferent der Landeszahnärztekammer für Wien und Vizevorsitzender des Wiener Wohlfahrtsfonds, werden Vorschläge zur Verbesserung des Wohlfahrtsfonds erörtert. Ein großes Anliegen der Zahnärzteschaft ist die Anpassung der Pensionsantrittsbestimmungen. Derzeit müssen alle Anstellungen und Kassenverträge beendet werden, bevor man in WFF-Pension gehen darf.
Auf Initiative des Finanzreferenten beschäftigt sich der Verwaltungsausschuss (VWA) aktuell intensiv mit diesem Thema und einer künftigen Lösung. Der VWA hat beschlossen, der Erweiterten Vollversammlung ein neues Modell der "Ruhensbestimmungen" zu empfehlen. Demnach soll es möglich werden, den Pensionsbezug ab Erreichen des 65. Lebensjahres zu erhalten, auch wenn Kassenverträge oder zahnärztliche Anstellungen aufrecht sind. Davon unberührt bleibt die Regelung für die Inanspruchnahme der Altersversorgung vor Erreichen des 65. Lebensjahres und die damit verbundenen Abschläge.
Endgültig beschlossen soll die Regelung im Dezember 2023 werden, sodass sie mit 01.01.2024 in Kraft treten könnte.
Kontakt:
Für grundlegende Fragen in Bezug auf die Finanzen der Landeszahnärztekammer für Wien oder zum Wiener Wohlfahrtsfonds steht Ihnen Dr. Ozren Marković, MPH, MSc unter 0650 3255032 oder markovic(at)wr.zahnaerztekammer.at gerne zur Verfügung.