03.03.2022
In diesen Tagen erhalten Sie als ordentliches oder außerordentliches Kammermitglied mit der Post die jährliche Vorschreibung der Kammerbeiträge für das Jahr 2021. Die Übermittlung erfolgt durch unseren Dienstleister Concisa AG. Beachten Sie bitte die der Vorschreibung beiliegenden Erläuterungen. Die Einhebung erfolgt auf der Grundlage der Beitragsordnung 2021.
Ordentliche Kammermitglieder
(Angestellte, niedergelassene und Wohnsitzzahnärztinnen und -Zahnärzte)
Grundlage für die Bemessung ist das zahnärztliche Einkommen aus dem Jahr 2019.
Hatten Sie Ihre Einkommensunterlagen bereits an Concisa übermittelt, erfolgt die Vorschreibung bereits auf dieser konkreten Grundlage.
Sie erhalten eine Vorschreibung nach den Höchstbemessungsgrundlagen, weil Sie entweder mit Ihrem zahnärztlichen Einkommen darüber liegen oder Concisa noch keine Einkommensunterlagen für das Jahr 2019 vorliegen. Stellen Sie in diesem Fall den Berichtigungsantrag. Dieser liegt der Vorschreibung als Extraseite bei und lautet bereits auf Ihren Namen:
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Ausschnitt:
Betrifft: Berichtigung der Vorschreibung zu den KB 2021
Die Abrechnung zum Kammerbeitrag 2021 hat eine vorläufige Nachzahlungsverpflichtung ergeben.
Mein tatsächliches zahnärztliches Einkommen des Jahres 2019 liegt unter einer der / unter beiden Höchstbemessungsgrundlagen und ich beantrage die Berichtigung dieser
Vorschreibung.
Zutreffendes bitte ankreuzen:
O Ich schicke Ihnen daher meine Einkommensunterlagen (Einkommensteuerbescheid, bei ang. ZahnärztInnen zusätzlich Jahreslohnzettel/L16).
O Meine Einkommensunterlagen 2019 habe ich bereits an Concisa übermittelt.
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Dem Berichtigungsantrag legen Sie die fehlenden Einkommensunterlagen für 2019 bei und retournieren ihn an Concisa. Nach wenigen Wochen erhalten Sie eine berichtigte Vorschreibung.
Berufsanfänger:innen
Als Berufsanfänger:in in den ersten beiden Berufsjahren als Zahnärzt:in erhalten Sie eine Vorschreibung nach den Mindestbemessungsgrundlagen.
Außerordentliche Kammermitglieder
Sie erhalten eine Vorschreibung über einen Fixbeitrag. Dieser beträgt € 68,--
Fristen
Achten Sie bitte darauf, Berichtigungsanträge oder Anträge auf Ermäßigung, Erlass, Stundung oder Ratenvereinbarung binnen sechs Wochen ab Erhalt der Vorschreibung einzubringen. Wichtig: Wenn Sie den Berichtigungsantrag nicht fristgerecht einbringen, bleibt die Erstvorschreibung aufrecht!
Die Zahlungsfrist für endgültige Vorschreibungen beträgt ebenfalls sechs Wochen. Zahlen Sie bitte fristgerecht ein, um Mahnspesen und Verzugszinsen zu vermeiden.
Mahnspesen und Verzugszinsen
Bei nicht fristgerechter Einzahlung sind wir verpflichtet, Barauslagen für die Zahlungserinnerungen sowie Verzugszinsen in Höhe von 6% p.a. zu verrechnen.
Kontakt
Für die Abwicklung Ihrer Beitragseinhebung und alle Fragen dazu steht Ihnen das Team der Concisa AG unter +43 1 501 72-0 oder aerzte(at)concisa.at zur Verfügung.
Für grundlegende Fragen in Bezug auf die Kammerbeitragsordnung stehen Ihnen Landesfinanzreferent Dr. Ozren Marković unter markovic(at)wr.zahnaerztekammer.at und Mag. Thomas Vilinsky unter vilinsky(at)wr.zahnaerztekammer.at zur Verfügung.