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Mit 1. Mai 2023 sind die Regelungen der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung weggefallen, sodass nunmehr für (zahnärztliche) Ordinationen folgendes gilt:

  • Das Ordinationsteam muss keine FFP2-Maske mehr tragen, es gelten wieder die allgemeinen Hygiene-Empfehlungen der ÖZÄK, wonach ein Mund-Nasen-Schutz im Rahmen der persönlichen Schutzausrüstung getragen werden sollte. Das freiwillige Tragen einer FFP2-Maske bleibt natürlich weiterhin möglich.
  • Patient:inn:en, Besucher:innen und Begleitpersonen müssen ebenfalls keine FFP2-Maske mehr tragen. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung können Ordinationen von Patient:innen weiterhin das Tragen von FFP2-Masken verlangen (ausgenommen Notfälle). Die Entscheidung darüber liegt bei der/dem Ordinationsinhaber:in.
  • Die Regelungen betreffend COVID-19-Beauftragte:r und COVID-19-Präventionskonzept sind auch weggefallen.

WICHTIG: An COVID-19 erkrankte Patient:inn:en und Mitarbeiter:innen müssen im Rahmen der Verkehrsbeschränkung eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen. Diese Regelung gilt voraussichtlich bis 30. Juni 2023.