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01.04.2022

Mit 1. April ist die neue Corona-Teststrategie in Österreich in Kraft getreten (COVID-19-ScreeningV). Gratis-Tests sind damit ab sofort limitiert, das gilt auch für den niedergelassenen ärztlichen und zahnärztlichen Bereich in Wien.

Für Wien gilt:

  • Nur mehr fünf PCR-Tests und fünf Antigen-Tests dürfen pro Person gratis in Anspruch genommen werden. Auch für niedergelassene Zahnärzt:innen und Mitarbeiter:innen ist derzeit keine Ausnahme vorgesehen. Das ist nicht nachvollziehbar, weshalb in laufenden Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium eine Ergänzung der Verordnung gefordert wird.
  • Weiterhin kostenlos und unlimitiert bleibt das Testen bei Corona-Symptomen oder für das Freitesten ab dem fünften Tag der Quarantäne (z.B. über allesgurgelt.at oder in einer Teststraße).
  • Wer noch über Gurgeltests von März verfügt, kann im April ausnahmsweise 10 kontingentierte PCR-Tests durchführen.
  • Die Wiener Teststraßen und Gurgelboxen bleiben vorerst geöffnet. Einen Überblick über die Standorte finden Sie hier. Ebenfalls vorerst aufrecht bleibt die PCR-Testmöglichkeit gemeinsam mit der Ärztekammer für Wien in der Hafengasse 1A, 1030 Wien.
  • Spätestens ab 11. April können die fünf kostenlosen PCR-Tests auch wieder in den Apotheken in Wien in Anspruch genommen werden.