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01.07.2022

Bericht zum Bundesausschuss vom Freitag, 24.6.2022

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Transparenz war und ist für uns nicht nur ein Schlagwort, die offene Kommunikation ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher möchten wir Sie auch über die Ergebnisse der ersten Sitzung des Bundesausschusses 2022 der Österreichischen Zahnärztekammer informieren.

Die Wiener Standesvertretung ist sowohl mit Dr. Bettina Schreder, Dr. Birgit Vetter-Scheidl und Dr. Stephen Weinländer, MBA im Bundesausschuss als auch mit Dr. Bettina Schreder und Dr. Birgit Vetter-Scheidl im Bundesvorstand der Österreichischen Zahnärztekammer vertreten.

Mit dem Präsidenten der ÖZÄK und den anwesenden Mitgliedern des Bundesausschusses wurden am 24.6.2022 folgende wesentlichen Themen bearbeitet:

Arbeitsmarkt- und Situationsanalyse zum Berufsbild Zahnärztliche Assistenz

Die Suche nach zahnärztlichen Assistent:innen wird immer schwieriger und somit setzt die Österreichische Zahnärztekammer die notwendigen Schritte, um das Berufsbild in der Öffentlichkeit attraktiv zu gestalten.

Als Erstes war ein rasches Umsetzen eines neuen Kollektivvertrages notwendig, um mit den konkurrierenden Branchen, wie zum Beispiel dem Handel, konkurrenzfähig zu bleiben. In den Verhandlungen mit der Gewerkschaft konnte eine IST-Lohn-Erhöhung für Sie verhindert werden. Eine jährliche automatische Lohnerhöhung wurde damit abgewendet.

Präsidentin Dr. Schreder sieht es darüber hinaus als unabdingbar an, das Berufsbild der zahnärztlichen Assistenz weiter zu stärken und von Seiten der ÖZÄK dieses auch weiterzuentwickeln. Dazu wird es auch notwendig sein, eine bundesweit einheitliche alters- und zielgruppenadäquate Kampagne zu entwickeln.

Finden Sie hier den Bericht aus dem Bundesausschuss.

Internationale Treffen

Präsidentin Dr. Schreder traf - in ihrer Funktion als Vizepräsidentin der Österreichischen Zahnärztekammer – Präsident:innen und Interessensvertreter:innen aus Europa, um sich inhaltlich über die laufenden Entwicklungen auszutauschen. Die österreichischen Werberichtlinien wurden in den Diskussionen als Vorzeigemodell wahrgenommen, da diese ein Instrument bieten, dem Bestreben von Konzernen entgegenzutreten, das Feld der zahnärztlichen Tätigkeit zu industrialisieren. Durch den internationalen Austausch bietet sich die Chance, Strömungen und Trends frühzeitig auf europäischer Ebene zu diskutieren und Auswirkungen auf den österreichischen Markt deuten zu können.

Qualitätssicherung

Vom Referenten für Qualitätssicherung und Medizinprodukte Prim. MR Dr. Sven Orechovsky wurde die neue Qualitätssicherungsverordnung 2022 der ÖZÄK vorgestellt. Wesentliche Änderung mit einer Übergangsfrist bis Jänner 2023 ist die folgende:

Die Mindestanforderungen für die Räumlichkeiten sind ein Warteraum, ein WC mit händebedienungsfreier Waschgelegenheit für Hände mit Seifenspender und Einmalhandtüchern oder elektrischer Vorrichtung zum Händetrocknen sowie zumindest ein räumlich getrennter Behandlungsraum mit Handwaschbecken, Seifen- und Desinfektionsmittelspender und Papierhandtüchern.

Die vom Ministerium geforderte Erhöhung der Stichproben durch Qualitätssicherungsbeauftragte konnte abgewendet werden.

Kieferorthopädie

Die Vorbereitungen für die Einführung des Fachzahnarztes/der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie konnten durch Dr. Vetter-Scheidl auf Ebene der Standespolitik erfolgreich zu einem Abschluss gebracht werden. Die Gesetzesvorlage wurde im Plenum des Parlaments am 15.6.2022 beschlossen.  Im Rahmen der Vorbereitung wurden in zahlreichen Arbeitssitzungen sämtliche Interessensgruppen (darunter alle KFO-Landesreferent:innen, die Universitätszahnkliniken und Vertreter:innen des VÖK) eingebunden.  Sobald der Gesetzwerdungsprozess abgeschlossen ist, werden wir Sie umgehend auf Bundes- und Landesebene zu allen Fragestellungen informieren.

Das nächste Vorhaben ist es, allen kieferorthopädisch interessierten Zahnärzt:innen einen KFO-Einzelvertrag zu ermöglichen. Aktuell bestehen hier Einschränkungen in der Anerkennung. Die für den KFO-Einzelvertrag verlangten 20 dokumentierten Behandlungsfälle müssen aktuell als Vertreter:in oder Jobsharingpartner:in als Privatleistung behandelt werden. Dies soll an das Vertretungsmodell der Zahnärzt:innen angepasst werden. Auch soll Klarheit geschaffen werden, dass die Kostenerstattung im Bereich der qualifizierten Wahlkieferorthopädie erfolgt, wenn die Behandlung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin durchgeführt wurde.

Zahnärztliche Abrechnungsstelle und Digitalisierung

Gemeinsam mit dem Landesfinanzreferenten der Landeszahnärztekammer für Wien, Dr. Ozren Marković, MPH, MSc, wird ein Konzept für eine Modernisierung der Abrechnungsstelle erarbeitet. Dabei sollen die Services umfassend verbessert und modernisiert werden. 

Finanzreferat

In einem Bieterwettbewerb des Finanzreferates unter der Führung von Dr. Birgit Vetter-Scheidl konnte mit A1 ein neuer IT-Provider für die ÖZÄK und die Landeszahnärztekammern gefunden werden. Die IT-Infrastruktur wird damit leistungsstärker und entspricht den Anforderungen der heutigen Zeit. Durch diesen Schritt wurde in Wien die Voraussetzung für die digitale Transformation Ihrer Interessensvertretung geschaffen.

Da die Standesvertretung der Landeszahnärztekammern für Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg trotz ordnungsgemäßer Einberufung nicht im Bundesausschuss anwesend war, mussten die Entscheidungen aus Dringlichkeit im Bundesvorstand getroffen werden.

Wir werden Sie gemäß Ihrem Auftrag an uns im Bund weiterhin mit aller Kraft vertreten. Der nächste Bundesausschuss wird am 25.11.2022 stattfinden. Auch danach planen wir wieder ein zeitnahes Rundschreiben mit den Sitzungsergebnissen.

Mit kollegialen Grüßen

Dr. Bettina Schreder
Präsidentin

Dr. Birgit Vetter-Scheidl
Vizepräsidentin 

Dr. Stephen Weinländer, MBA                                       
Zweiter Vizepräsident