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04.03.2022

Mit 5.3.2022 tritt die gestern, 3.3.2022, kundgemachte COVID-19-Basismaßnahmenverordnung in Kraft. Sie setzte die von der Bunderegierung bereits vor einigen Wochen angekündigten Öffnungsschritte ab 5.3.2022 um.

Für die zahnärztliche Ordination bedeutet das:

  • Die 2,5G-Regel am Arbeitsplatz (geimpft/genesen/PCR-getestet) entfällt. Es ist kein „G“-Nachweis mehr durch Ordinationsinhaber:innen und Mitarbeiter:innen bereitzuhalten.
  • Ordinatonsinhaber:innen und Mitarbeiter:innen haben bei unmittelbarem Patientenkontakt eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.
  • Patienten, Besucher, Begleitpersonen haben eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.

Zu den geltenden Quarantänebestimmungen gibt es aktuell noch keine Änderungen. Die COVID-19-Impfpflicht bleibt durch die Öffnungen unverändert aufrecht. Bitte tragen Sie weiterhin ausreichend Schutzausrüstung. Diese können Sie bis auf Weiteres kostenlos in der Ausgabestelle Parkschlössl beziehen.

Das Bundesland Wien hat angekündigt, auch nach dem 5. März in einigen Bereichen strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten. Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor. Sollten sich aus der Wiener Verordnung Änderungen für die zahnärztliche Ordination ergeben, wird die Landeszahnärztekammer für Wien wieder so rasch wie möglich informieren.