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Anfrage zum Wohlfahrtsfonds

Im Rahmen eines unserer Newsletter wurde das Projekt „Evaluation des Wohlfahrtsfonds“ erwähnt. Da ich zu diesem Projekt sowie zu anderen WFF-bezogenen Themen Anfragen erhalten habe, möchte ich in diesem Newsletter darauf eingehen.

Ein Newsletter hat seine aufklärerischen Grenzen, daher kann ich nicht sehr ins Detail gehen. All diese Themen und noch viel mehr beleuchte ich sehr ausführlich in meinem jährlichen Vortrag „Einblicke in den Wohlfahrtsfonds“. Der nächste Vortrag findet am 20.02.2024 im ZAFI statt (Zahnärzt:innen Fortbildung | ZAFI). Ich freue mich auf Ihr Kommen.

(Wien, 27.11.2023) - Wohlfahrtsfonds-News

Projekt „Evaluation des Wohlfahrtsfonds“

Die Erweiterte Vollversammlung hat den Verwaltungsausschuss im Juni damit beauftragt, bestimmte Szenarien einer näheren Prüfung zum Wohlfahrtsfonds zu unterziehen.

Unter anderem sollen Fragen geklärt werden, wie z.B.

  • Ist eine landesspezifische „Abschaffung“ des Wohlfahrtsfonds möglich?
  • Ist eine Überführung aller Vermögenswerte und Ansprüche in ein staatliches Pensionssystem möglich?
  • Können Ärzt:innen und Zahnärzt:innen, die keine Leistungen mehr aus dem Wohlfahrtsfonds erhalten sollen, dazu verpflichtet werden, weiter Beiträge einzuzahlen, um die geschützten Ansprüche der (künftigen) Leistungsbezieher:innen zu finanzieren?
  • etc.

Die meisten Fragestellungen sind höchst komplex und noch nie aufgearbeitet worden.

(Anmerkung: Der Fall der Ziviltechniker, die nach vielen Jahren Verhandlungen ihr Pensionssystem in die damalige SVA eingegliedert haben, ist aus rechtlicher Sicht deutlich einfacher als unsere Situation. So gibt es in Österreich 9 Landes-WFFs, die wiederum 9 Landes-Ärztekammern sowie 9 Landeszahnärztekammern einbeziehen. (Zahn-)Ärzt:innen können selbständig und unselbständig tätig sein und unterschiedlichen staatlichen Versicherungsträgern zugehörig sein).

Vor 30 Jahren wurde die letzte Evaluation des Systems in Form einer Mitgliederbefragung durchgeführt. Das System war kurz vor dem Kollaps und in der Umfrage ging es letztendlich um die terminale Frage: „Abschaffen oder (kostspielig) retten?“ Die Umfrage ging deutlich zu Gunsten der Erhaltung des Pensionssystems aus und zu Gunsten weitreichender Reformen („Altlast“, etc.).

(Anmerkung: Ich habe einige Artikel aus dieser Zeit, die ich bei Interesse sehr gerne zur Verfügung stelle).

Eine Befragung im Rahmen des Projektes „Evaluation des WFF“ ist derzeit nicht vorgesehen. Das erste Rechtsgutachten erwarten wir bald. Wie üblich informieren wir Sie diesbezüglich weiterhin via WFF-Newsletter.

Sind Zahnärzte „Nettozahler“ im WFF-System?

(Anmerkung: In meinen Vorträgen lege ich bewusst den Fokus auf die Daten der Zahnärzteschaft)

Der Anteil der Zahnärzt:innen an der Wiener Ärzteschaft beträgt - relativ konstant - etwas weniger als 11%. Im Jahr 2011 wurden durch Zahnärzt:innen 15,5% der Gesamtfondsbeiträge eingezahlt, 2020 nur mehr 11,7%. Das heißt, die von der Zahnärzteschaft eingezahlten relativen Beiträge sind seit Jahren im Sinken. Aktuellere Zahlen gibt es dann wieder bei meinem Vortrag im Februar 2024.

(Anmerkung: Es gilt die einfache Regel: Wer mehr einzahlt, bekommt mehr Pension.)

Könnten sich die Landeszahnärztekammern aus dem WFF herauslösen?

Die Frage müsste erweitert werden: Kann sich eine Landeszahnärztekammer einzeln herauslösen oder können lediglich alle Landeszahnärztekammern zusammen das gesetzliche WFF-System verlassen?

Darauf gibt es derzeit keine Antwort. Dies ist eine der Fragen, die im Projekt „Evaluation des WFF“ rechtlich geklärt werden muss.

Verwaltungskosten Concisa

Für das Jahr 2023 werden die Gesamt-Verwaltungskosten für den WFF auf 6,17 Mio. € geschätzt. Auf die Concisa Vorsorgeberatung entfallen davon etwa 3 Mio. €.

Der Wechsel zu einer anderen Firma ist theoretisch möglich, in der Praxis aber schwierig. Die Betreuung des WFF ist eine sehr individuelle. Einen Ersatz zu finden ist herausfordernd und, nach derzeitigen Einschätzungen, nicht relevant günstiger zu bekommen.

(Anmerkung: Die Verbesserung des WFF-Services ist eine TOP-Priorität für den Verwaltungsausschuss. Hierfür laufen bereits mehrere Projekte: neue Homepage, neues Kundenportal, Ausgliederung von Serviceaufgaben an die Ärztekammer etc.).

Miteinbeziehung der Einkünfte aus Funktionärsgebühren für die WFF-Bemessungsgrundlage

Es ist korrekt, dass Einnahmen aus Kammertätigkeiten (Aufwandsentschädigungen etc.) grundsätzlich nicht Teil der Bemessungsgrundlage sind. Diese werden laut Gutachten aus dem Jahr 2018 nicht als ärztliche Tätigkeit angesehen und dürfen daher nicht bei der Berechnung der Kammer- und Wohlfahrtsfondbeiträge miteinbezogen werden. Eine Änderung dieser Vorgehensweise setzt eine Gesetzesänderung voraus.

Reduktion der WFF-Beiträge

Die Reduktion der Beiträge ist vor allem eine kammerpolitische Frage und benötigt eine Mehrheit in der Erweiterten Vollversammlung. Alle Anträge zur Beitragsreduktion der letzten Jahre wurden mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

(Anmerkung: Unser Fokus liegt derzeit auf der Vereinfachung des Beitragssystems. Ich hoffe, dass wir nächstes Jahr einen Vorschlag präsentieren können.)

Höchstbeitragszahler unter Zahnärzten

Im Jahr 2020 haben 119 Zahnärzt:innen in Wien den Höchstbeitrag geleistet. Dies entspricht etwa 9% aller zahnärztlichen Fondsmitglieder.

Durchschnittliche Beitragszahlen und Höhe der WFF-Pension eines Zahnarztes in Wien

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die zwischen 2011 und 2020 in Pension gegangen sind, haben im Durchschnitt ca. 331.000 € während ihrer zahnärztlichen Laufbahn in das System eingezahlt und erhalten dafür eine durchschnittliche Pension von 1.381 € im Monat (14x brutto).

Die durchschnittliche Pensionsdauer im Wiener Wohlfahrtsfonds beträgt etwa 19,5 Jahre. Nach spätestens 17 Jahren, je nach Ausmaß der Pensionserhöhungen, wird die einbezahlte Summe erreicht.

(Anmerkung: Hier nicht mitberechnet wurden allfällige Witwenzahlungen nach dem Tod des Fondsmitglieds. Diese müssten zu den Leistungen des WFF dazugerechnet werden.)

Für weitere Fragen in Bezug auf den Wiener Wohlfahrtsfonds stehe ich Ihnen als Landesfinanzreferent gerne zur Verfügung.

Ihr Dr. Ozren Marković, MPH, MSc

 

Rückfragen:
Dr. Ozren Marković, MPH, MSc
Landesfinanzreferent der Landeszahnärztekammer für Wien
E-Mail: markovic@wr.zahnaerztekammer.at