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31.05.2022

Mit 1. Juni 2022  tritt die 1. Novelle zur 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung in Kraft, die unter anderem die FFP2-Maskenpflicht in bestimmten Bereichen für vorerst drei Monate aussetzt.

Für die zahnärztliche Ordination ergeben sich daraus keinerlei Änderungen. Es gelten wie bisher die folgenden Regeln

  • Das Ordinationsteam hat eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.
  • PatientInnen, BesucherInnen und Begleitpersonen haben eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.

Die Verpflichtung zum Tragen der Maske entfällt, sofern das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (z.B.: Schutzwände aus Plexiglas) minimiert werden kann. Die Landeszahnärztekammer für Wien rät aber weiterhin jedenfalls zum Tragen einer Maske. 

  • COVID-19-Beauftrager und COVID-19-Präventionskonzept bleiben aufrecht, siehe dazu für nähere Informationen hier.
  • Es ist kein 2,5G Nachweis (geimpft/genesen/PCR-getestet) für das Ordinationsteam erforderlich.

Die erforderliche Schutzausrüstung erhalten Sie weiterhin kostenlos in der Ausgabestelle Parkschlössl.