31.05.2022
Mit 1. Juni 2022 tritt die 1. Novelle zur 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung in Kraft, die unter anderem die FFP2-Maskenpflicht in bestimmten Bereichen für vorerst drei Monate aussetzt.
Für die zahnärztliche Ordination ergeben sich daraus keinerlei Änderungen. Es gelten wie bisher die folgenden Regeln:
- Das Ordinationsteam hat eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.
- PatientInnen, BesucherInnen und Begleitpersonen haben eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.
Die Verpflichtung zum Tragen der Maske entfällt, sofern das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (z.B.: Schutzwände aus Plexiglas) minimiert werden kann. Die Landeszahnärztekammer für Wien rät aber weiterhin jedenfalls zum Tragen einer Maske.
- COVID-19-Beauftrager und COVID-19-Präventionskonzept bleiben aufrecht, siehe dazu für nähere Informationen hier.
- Es ist kein 2,5G Nachweis (geimpft/genesen/PCR-getestet) für das Ordinationsteam erforderlich.
Die erforderliche Schutzausrüstung erhalten Sie weiterhin kostenlos in der Ausgabestelle Parkschlössl.