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(Wien, 07.11.2024) – Bei der Suche nach Personal für zahnärztliche Ordinationen kann sich auch die Frage stellen, ob und unter welchen Voraussetzungen in Österreich schutzsuchende Personen beschäftigt werden dürfen.

Asylberechtigte (= anerkannte Flüchtlinge) und subsidiär Schutzberechtigte haben vollen Zugang zum Arbeitsmarkt und die Möglichkeit, einen Konventionsreisepass beziehungsweise Fremdenpass zu beantragen. Bitte achten Sie vor Einstellung auf die Dauer des Aufenthaltstitels. Erst der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EU“ begründet ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, das aber unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder erlöschen kann. Wichtig ist daher in allen Fällen, sich die Gültigkeit des vorliegenden Aufenthaltstitels durch die arbeitssuchende Person bestätigen zu lassen. Fragen Sie zur eigenen Absicherung auch immer konkret beim AMS nach, ob die Beschäftigung der gewünschten Person zulässig ist und verlangen eine Bestätigung.

Weitere Informationen:
Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte | AMS
Ausländische Beschäftigte (usp.gv.at)