(Wien, 04.07.2024) – Nachdem es in den vergangenen Wochen vermehrt Anfragen zur „Erhöhung des Wohlfahrtsfonds-Höchstbeitrags“ sowie zum Gutachten „Evaluation des Wohlfahrtsfonds“ gab, möchte ich diese Themen einerseits in diesem Rundschreiben aufgreifen. Andererseits lade ich alle Interessierten herzlich zur eigens organisierten Informationsveranstaltung zu diesen Themen am 09.07.2024, 19:00 Uhr, im ZAFI ein. Die Veranstaltung findet ab fünf angemeldeten Teilnehmer:innen statt (Anmeldungen unter www.zafi.at). Ich freue mich auf Ihr Kommen.
Zudem beleuchte ich all diese Themen, und noch viele andere mehr, sehr ausführlich in meinem jährlichen Vortrag „Einblicke in den Wohlfahrtsfonds“. Der nächste findet im Februar 2025 statt (Termin wird rechtzeitig per Rundschreiben bekannt gegeben).
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Erhöhung des Wohlfahrtsfonds-Höchstbeitrags
Die Erweiterte Vollversammlung (EVV) ist der Empfehlung des Verwaltungsausschusses (VWA) des Wohlfahrtsfonds (WFF) gefolgt und hat die Erhöhung des Höchstbeitrags von 31.000 auf 34.000 Euro ab 2025 beschlossen. Die EVV umfasst alle gewählten Mandatar:innen der Wiener Ärzte- und Zahnärztekammer und fungiert damit als gemeinsame Interessenvertretung der Wiener (Zahn-)Ärzteschaft. Den Beschluss, die Erhöhung des Höchstbeitrages zu empfehlen, hat der VWA einstimmig gefasst. Daraufhin gab die EVV die Erhöhung mit einer überwältigenden Mehrheit frei (57 Ja- versus drei Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen). Diese Höchstbeitragsänderung ist die einzige in dieser Funktionsperiode und die erste seit 2020 (damals von 28.000 auf 31.000 Euro).
Der Höchstbeitrag ist, anders als der Normalbeitrag, nicht indexiert und unterliegt folglich keiner automatischen Wertanpassung, wie dies bei sonstigen (Pensions-) Versicherungen üblich ist. Während also beim „normalen“ Beitragszahler die prozentuellen Wohlfahrtsfondsbeiträge beispielsweise durch Gehaltssteigerungen oder Honoraranpassungen laufend steigen, bleibt der absolute Höchstbeitrag demgegenüber unangepasst. Bestverdiener:innen sind dadurch bevorzugt, da sie bei steigendem Gewinn prozentuell immer weniger Beiträge zahlen. Diese Entwicklung wird von den Fondsbeitragszahlen bestätigt. Demnach erhöhte sich der Anteil der Zahnärzt:innen, die zwischen 2020 und 2023 den Höchstbeitrag bezahlt haben, von circa neun auf elf Prozent.
Die Bemessungsgrundlage für den Höchstbeitrag ist ein jährliches Bruttoeinkommen von mehr als 220.000 Euro. Dieses Einkommen hat nur ein Bruchteil der Wiener Zahnärzteschaft (etwa jeder Zehnte oder in absoluten Zahlen circa 150 Personen). Daher bleiben alle anderen Zahnärzt:innen, also etwa 90 Prozent, von der Erhöhung des Höchstbeitrags unberührt.
Der Verbraucherpreisindex (VPI) ist seit 2020 um circa 24 Prozent gestiegen; Ähnliches gilt auch für die (Zahn-) Ärzt:innen-Einkommen. Im VWA wurde eine Umwälzung dieser Steigerung auf die Höhe des Höchstbeitrags diskutiert. Dabei wurden Erhöhungen bis auf 39.000 Euro ins Auge gefasst. Die zahnärztlichen Mitglieder des VWA und schlussendlich die Mehrheit des VWA waren, im Sinne ihrer Mitglieder, strikt gegen eine derartige Steigerung.
Die Leistungen des Wohlfahrtsfonds finanzieren sich – anders als die staatlichen Leistungen – ausschließlich durch die Beiträge seiner Mitglieder. Es ist unser Anspruch, dass auch die Versorgungsleistungen des Wohlfahrtsfonds laufend wertangepasst werden. Allerdings lässt sich eine Wertanpassung der Leistungen nur beitragsseitig finanzieren.
Folglich gewährleisten Höchstbeitragsanpassungen, dass die Beiträge im Einklang mit den Honorar- und Gehaltssteigerungen bleiben. Damit wird auch weiterhin eine angemessene Pensionsleistung des WFF sichergestellt.
Schließlich soll der vorausschauende Aufbau eines finanziellen Puffers die Auswirkungen des demografischen Wandels und das damit einhergehende negative Verhältnis zwischen Beitragszahler:innen und Leistungsbezieher:innen abfedern.
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Evaluation Wohlfahrtsfonds
Das Ziel des Projektes „Evaluation Wohlfahrtsfonds“ war es, eine mögliche Abschaffung des Wohlfahrtsfonds rechtlich zu beleuchten. Demnach ist eine Abschaffung beziehungsweise eine geordnete Abwicklung des Wohlfahrtsfonds prinzipiell möglich, bedarf jedoch bundesweiter Gesetzesänderungen bei fast unüberwindbaren verfassungsrechtlichen Hürden (Gleichheitsgrundsatz, Vertrauensschutz etc.) sowie Finanzierungsengpässen. Das Projekt wurde im Dezember 2023 abgeschlossen. Das Gutachten ist öffentlich zugänglich und unter nachfolgendem Link downloadbar (https://wohlfahrtsfonds.wien/rechtsgutachten-ra-dr-armenak-utudjian).
Die Ergebnisse wurden sowohl in der EVV vorgestellt und diskutiert als auch in WFF-Newslettern und LZÄK-Rundschreiben kommuniziert. Weiters gab es zwei Info-Veranstaltungen zu diesem Thema, bei denen auch Zahnärzt:innen anwesend waren.
Rückfragen
Für weitere Fragen in Bezug auf den Wiener Wohlfahrtsfonds stehe ich Ihnen als Finanzreferent der Landeszahnärztekammer für Wien unter Tel. 0650 3255032 oder E-Mail: markovic@wr.zahnaerztekammer.at gerne zur Verfügung. Bitte besuchen Sie für weitere Informationen auch die neue WFF-Website.
Ihr Dr. Ozren Marković, MPH, MSc