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Sprechstunden 2022
Referatssprechstunden 2022
Referat Name Sprechstunde Präsidentin Dr. Bettina Schreder 2. Montag im Monat von 10:00-12:00 Uhr Vizepräsidentin Dr. Birgit Vetter-Scheidl 1. Mittwoch im Monat von 11:00-12:00 Uhr Zweiter Vizepräsident Dr. Stephen Weinländer, MBA jeden Montag telefonisch von 8:30-9:30 Uhr, Anmeldung unter: office(at)wr.zahnaerztekammer.at Landesfinanzreferent Dr. Ozren Marković, MPH, MSc 3. Freitag im Monat von 9:00-11:00 Uhr Angestellte ZahnärztInnen Dr. Marion Hommer letzter Dienstag im Monat von 14:00-15:00 Uhr Assistentinnenschule MR Dr. Frederick Mayrhofer-Krammel 1. Dienstag im Monat von 10:00-12:00 Uhr im ZAFI Betriebstechnische Auflagen und Qualitätssicherung Dr. Peter Reichenbach 1. Mittwoch im Monat von 10:00-12:00 Uhr (mit Frau Marianne Schmidt, MAS) Forensik und Schlichtung DDr. Roland Scholz 1. Mittwoch im Monat von 12:00-14:00 Uhr Fortbildung Dr. René Gregor, MSc 1. Montag im Monat von 9:00-11:00 Uhr Gender, Soziales, JungzahnärztInnen Dr. Noemi-Katalin Marković, MSc 1. Freitag im Monat von 12:00-13:00 Uhr Hochschulangelegenheiten Dr. Lana Zupančič-Čepič letzter Freitag im Monat von 10:00-11:00 Uhr an der Universitätszahnklinik Wien Kassenangelegenheiten Dr. Werner Ossmann jeden 2. und 4. Dienstag im Monat von 13:00-14:00 Uhr, Tel. 01/310 92 92/5 KFO (Kieferorthopädie) Dr. Christiane Stokreiter-Ebner 2. Freitag im Monat von 10:00-11:30 Uhr Niederlassung und PrivatzahnärztInnen Dr. Christoph Andersson 1. Freitag im Monat von 10:00-12:00 Uhr Öffentlichkeitsarbeit Univ.-Prof. Dr. Thomas Bernhart 1. Dienstag im Monat von 9:00-11:00 Uhr Jurist Mag. Thomas Vilinsky jeden Donnerstag von 16:30-18:00 Uhr Steuerberater Dr. Franz Peter Ofenböck, M.A.S. 1. Mittwoch im Monat ab 12:00 Uhr Für die Teilnahme an der Sprechstunde ist eine Terminvereinbarung unter
office(at)wr.zahnaerztekammer.at spätestens bis drei Werktage vor dem Termin notwendig. -
Referat für Finanzen
Dr. Ozren Marković, MPH, MSc Referent: Dr. Ozren Marković, MPH, MSc
Das Finanzreferat behandelt folgende Themen:
- Finanzielle Angelegenheiten der Landeszahnärztekammer für Wien (inkl. der Einhebung der Kammerbeiträge)
- Schnittstelle zum Wiener Wohlfahrtsfonds
- Organisation der Abrechnungsstelle
- Vor allem zu den Themen Kammerbeiträge und Wohlfahrtsfonds soll den Kammermitgliedern mehr Informationen und Transparenz geboten werden.
Sprechstunde nach Voranmeldung unter: office(at)wr.zahnaerztekammer.at
3. Freitag im Monat von 9:00-11:00 Uhr
Anmeldung bitte bis spätestens 3 Werktage vor dem Termin.Für Fragen stehe ich Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung:
Dr. Ozren Marković, MPH, MSc
Mail: markovic(at)wr.zahnaerztekammer.atKontakt:
Susanne Plattner
Tel. : 0505111020
Mail: plattner(at)wr.zahnaerztekammer.at -
Referat für angestellte ZahnärztInnen
Dr. Marion Hommer Referentin: Dr. Marion Hommer
Das Referat für angestellte ZahnärztInnen behandelt folgende Themen:
- Monatliche Sprechstunde für angestellte ZahnärztInnen.
- Ansprechpartnerin für alle berufs- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen von angestellten ZahnärztInnen.
- Kontinuierliche Evaluierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für angestellte ZahnärztInnen.
- Zusammenarbeit und Schnittstelle mit den Referaten für Niederlassung, JungzahnärztInnen und Hochschulangelegenheiten.
Möglichkeiten einer Anstellung in Wien (Auflistung von Ambulatorien und Kliniken)
Sprechstunde nach Voranmeldung unter: office(at)wr.zahnaerztekammer.at
letzter Dienstag im Monat von 14:00-15:00 Uhr
Anmeldung bitte bis spätestens 3 Werktage vor dem Termin.Für Fragen stehe ich Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung:
Dr. Marion Hommer
Mail: hommer(at)wr.zahnaerztekammer.atKontakt:
Elisabeth Richter
Tel. : 0505111011
Mail: richter(at)wr.zahnaerztekammer.at -
Referat für die AssistentInnenschule
MR Dr. Frederick Mayrhofer-Krammel Referent: MR Dr. Frederick Mayrhofer-Krammel
Sprechstunde nach Voranmeldung unter: office(at)wr.zahnaerztekammer.at
1. Dienstag im Monat von 10:00-12:00 Uhr im ZAFI
Anmeldung bitte bis spätestens 3 Werktage vor dem Termin. -
Referat für betriebstechnische Auflagen und Qualitätssicherung
Dr. Peter Reichenbach Referent: Dr. Peter Reichenbach
Das Referat für betriebstechnische Auflagen und Qualitätssicherung behandelt folgende Themen:
- Alle Hygienefragen in und rund um die Ordination, Instrumentenaufbereitung, Röntgen und Strahlenschutz und Umweltauflagen (z.B.: Abfallentsorgung)
- Information zum Thema Validierung der Instrumentenaufbereitung
- Fragen über bauliche, organisatorische und behördliche Auflagen in der Ordinationsführung sowie bei Ordinationsgründung bzw. Übernahme
- „Amtliche Ordinationseinschau“ (gem. § 36 ZÄG): Wir stehen den betroffenen KollegInnen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten mit Rat und Tat vor Ort zur Seite.
- Relevante Vorgänge rund um die Corona-Pandemie (Testungen, Schutzausrüstung, Impfung)
INFOBOX Entsorgung von Ordinationsabfällen Sprechstunde nach Voranmeldung unter: office(at)wr.zahnaerztekammer.at
1. Mittwoch im Monat von 10:00-12:00 Uhr (mit Frau Marianne Schmidt, MAS)
Anmeldung bitte bis spätestens 3 Werktage vor dem Termin.Für Fragen stehe ich Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung:
Dr. Peter Reichenbach
Mail: reichenbach@wr.zahnaerztekammer.atKontakt:
Isabell Kallus
Tel. : 0505111010
Mail: kallus(at)wr.zahnaerztekammer.at -
Referat für Forensik und Schlichtung
DDr. Roland Scholz Referent: DDr. Roland Scholz
Für die Schlichtung gelten folgende Grundsätze:
- Objektivität, Verschwiegenheit und Unabhängigkeit
- Leicht zugänglich, kostenlos und transparent
- Weisungsfrei und ohne wirtschaftliche Interessen
- Fachliche Kompetenz und qualitätsgesichert durch permanente Fortbildung des Teams
- Verständlich für die Patientin/den Patienten
- Die Behandlung der ratsuchenden PatientInnen durch die zahnärztlichen SachbearbeiterInnen ist diesen für mindestens 2 Jahre nach der Beratung untersagt.
Die zahnärztliche Schlichtungsstelle versucht, zwischen den Parteien im Sinne einer Mediation einen Vergleich zu finden. Es können daher keine Gutachten erstellt werden!
Sprechstunde nach Voranmeldung unter: office(at)wr.zahnaerztekammer.at
1. Mittwoch im Monat von 12:00-14:00 Uhr
Anmeldung bitte bis spätestens 3 Werktage vor dem Termin.Für Fragen stehe ich Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung:
DDr. Roland Scholz
Mail: scholz(at)wr.zahnaerztekammer.atKontakt:
Isabell Kallus
Tel. : 0505111010
Mail: kallus(at)wr.zahnaerztekammer.at -
Referat für Fortbildung
Dr. René Gregor, MSc Referent: Dr. René Gregor, MSc
Das Referat für Fortbildung behandelt folgende Themen:
- Planung und Organisation von Fortbildungen für die tägliche Praxis mit heimischen und international renommierten ReferentInnen
- Erneuerung und Verbesserung der Infrastruktur des ZAFI (Zahnärztliches Fortbildungsinstitut)
- Erweiterung des Angebotes zur Aus- und Fortbildung von PASS, um der hohen Nachfrage bei bestmöglicher Qualität nachkommen zu können.
Sprechstunde nach Voranmeldung unter: office(at)wr.zahnaerztekammer.at
1. Montag im Monat von 9:00-11:00 Uhr
Anmeldung bitte bis spätestens 3 Werktage vor dem Termin.Für Fragen stehe ich Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung:
Dr. Gregor René, MSc
Mail: gregor(at)wr.zahnaerztekammer.atKontakt:
Isabell Kallus
Tel. : 0505111010
Mail: kallus(at)wr.zahnaerztekammer.at -
Referat für Gender, Soziales und JungzahnärztInnen
Dr. Noémi-Katalin Marković, MSc Referentin: Dr. Noémi-Katalin Marković, MSc
Das Referat Gender, Soziales und Jungzahnärzt:innen behandelt folgende Themen:
Gender
- Schwangerschaft, Karenz, berufstätige Mütter bzw. Väter
Bitte lesen Sie zuerst den Leitfaden genau durch - falls dennoch Fragen offen bleiben, sind wir gerne für Sie da.
Leitfaden Schwangerschaft und Beruf
Hier noch die Links zu den wichtigsten Formularen/Anträgen:
Partusgeld Antrag vorzeitiger Mutterschutz
Weitere Informationen:
Service Leistung | Concisa Vorsorgeberatung und Management (bonusvorsorge.at)
Bekanntgabe Jobsharing
Bekanntgabe Jobsharing - ausfüllbar
Antrag/Formular Berufsunterbrechung
Infoblatt Berufsunterbrechung
Bitte melden Sie den voraussichtlichen Geburtstermin Ihres Kindes und die voraussichtliche Karenzzeit an die Landeszahnärztekammer für Wien.- Betrachtung von spezifischen Geschlechtsaspekten
- Genderneutrale Vertretung
Jungzahnärzt:innen
- Hilfestellung (Dr.med.dent. - was nun?)
- Anstellung im Vergleich zur Vertretung
- Der Weg zur eigenen Ordination
Informationsblatt Absolventen
Informationsblatt Ersteintragung in die Österreichische Zahnärzteliste
Eintragung in die Interessentenliste für Kassenverträge
Eintragung in die Interessentenliste für KFO
Vertretungsbestätigung
Vertretungsbestätigung - ausfüllbarSoziales
- Sozialleistungen
- Soziale Projekte
- Sie sind interessiert an einer behindertengerechten Ordination? In Kooperation mit der Firma Bizeps übernimmt die Landeszahnärztekammer für Wien die Kosten einer Vermessung Ihrer Ordination - Bizeps-Kontakt
Weiters bitten wir Sie, jegliche Änderung zu Familienstand, Wohnsitz etc. der Landeszahnärztekammer für Wien zu melden!
Sprechstunde nach Voranmeldung unter: office(at)wr.zahnaerztekammer.at
1. Freitag im Monat von 12:00-13:00 Uhr
Anmeldung bitte bis spätestens 3 Werktage vor dem Termin.Für Fragen stehe ich Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung:
Dr. Noémi-Katalin Marković, MSc
Mail: n.markovic(at)wr.zahnaerztekammer.atKontakt:
Elisabeth Richter
Tel. : 0505111011
Mail: richter(at)wr.zahnaerztekammer.at -
Referat für Hochschulangelegenheiten
Dr. Lana Zupančič-Čepič Referentin: Dr. Lana Zupančič-Čepič
Das Referat für Hochschulangelegenheiten behandelt folgende Themen:
- Vertretung der studentischen Belange in der Landeszahnärztekammer für Wien.
- Aktive Kommunikations- und Informationspolitik, um die zukünftigen Kammermitglieder auf ihr Berufsleben vorzubereiten.
- Die Absolvent:innen der Zahnmedizin und die jungen Zahnärzt:innen sollen dabei unterstützt werden, die Strukturen der Standespolitik zu verstehen, um das Bewusstsein für die Freiberuflichkeit zu stärken.
- Hand in Hand mit den Referaten für Niederlassung und Jungzahnärzt:innen möchten wir durch periodische Infoveranstaltungen aller Kammermitglieder, die gerade erst das Studium abgeschlossen und eine Vertretung, Anstellung oder Niederlassung anstreben, ansprechen.
- Das Referat stellt auch eine Schnittstelle zwischen der Landeszahnärztekammer für Wien und der an den Universitäten angestellten Zahnärzt:innen dar und möchte gemeinsam mit dem Referat für angestellte Zahnärzt:innen ein auf deren Bedürfnisse orientiertes Serviceangebot leisten.
Sprechstunde nach Voranmeldung unter: office(at)wr.zahnaerztekammer.at
letzter Freitag im Monat von 10:00-11:00 Uhr an der Universitätszahnklinik Wien
Anmeldung bitte bis spätestens 3 Werktage vor dem Termin.Für Fragen stehe ich Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung:
Dr. Lana Zupančič-Čepić
Mail: zupancic_cepic(at)wr.zahnaerztekammer.atKontakt:
Isabell Kallus
Tel. : 0505111010
Mail: kallus(at)wr.zahnaerztekammer.at -
Referat für Kassenangelegenheiten
Dr. Werner Ossmann Referent: Dr. Werner Ossmann
Das Referat für Kassenangelegenheiten behandelt folgende Themen:
- Angelegenheiten rund um die Verrechnung mit den Gesundheitskassen, angefangen bei Kursen zur Verrechnung bis hin zur Schlichtung von strittigen Leistungsverrechnungen.
- KollegInnen schon vor der Abrechnung und eventuellen Streichungen durch die Gesundheitskassen so zu informieren, dass es erst gar nicht zu diesen Streichungen kommt.
- Beantwortung zu Fragen von Kassenabrechnung oder Streichungen durch die Kassen. Mögliche Anfragen bitte an die Abrechnungsstelle der Landeszahnärztekammer für Wien.
Sprechstunde nach Voranmeldung unter: office(at)wr.zahnaerztekammer.at
jeden 2. und 4. Dienstag im Monat von 13:00-14:00 Uhr, Tel. 01 / 310 92 92 5
Anmeldung bitte bis spätestens 3 Werktage vor dem Termin.Für Fragen stehe ich Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung:
Dr. Werner Ossmann
Mail: ossmann(at)wr.zahnaerztekammer.atFAQs
Die ÖGK hat mir mitgeteilt, dass Patienten von mir zur Nachkontrolle meiner Leistungen einberufen werden. Habe ich etwas falsch gemacht?
Nein. Die Gesundheitskassen sind auf Grund ihrer Satzungen dazu verpflichtet, stichprobenartig die erbrachten Leistungen ihrer Vertragspartner zu kontrollieren. Ihre PatientInnen sind nicht verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen, wenn sie z.B. keine Zeit haben oder auf Urlaub sind. Bei Anrufen ihrer PatientInnen empfehlen wir darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Routinekontrolle handelt und sie ruhig zur Begutachtung gehen können, wenn sie Zeit haben.Warum werden Röntgenbilder von RZ oder Zy von der ÖGK angefordert?
Wenn man mehr als 5 RZ oder Zy pro Quartal verrechnet, werden routinemäßig Röntgenbilder angefordert. Wenn die Kriterien für die Leistung am Röntgenbild sichtbar sind, wird dieses auch honoriert. Bei Fehlen der Kriterien wird die Leistung über die Berichtigungsliste zurückgewiesen. Wenn Sie Einspruch dagegen erheben, wird dieser Beschwerdefall im Schlichtungsausschuss von ÖGK und Landeszahnärztekammer für Wien zur Vorentscheidung behandelt. Wenn Sie mit dieser Vorentscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt/Hinterlegung der Vorentscheidung dagegen Einspruch erheben. Der Fall wird dann in der paritätischen Kommission entschieden.Warum werden Leistungen wie RZ oder Zy gestrichen?
Laut Gesamtvertrag ist vor der Erbringung dieser Leistungen ein präoperatives Röntgen anzufertigen auf dem im Falle einer RZ ein Durchbruchshindernis zu erkennen sein muss. Wenn Sie sich unsicher sind, weil das Röntgenbild und Klinik manchmal unterschiedliche Situationen zeigen, empfiehlt sich die Anfertigung und Vorlage eines Fotos der intraoralen Situation.
Bei der Leistung Zy muss diese eindeutig auf einem präoperativen Röntgenbild sichtbar sein. Im Übrigen dürfen OZ und Zy nicht in derselben Sitzung verrechnet werden. Bei Vorliegen einer Zyste wird nur eine Extraktion honoriert.Kontakt:
Elisabeth Richter
Tel. : 0505111011
Mail: richter(at)wr.zahnaerztekammer.at -
Referat für Kieferorthopädie
Dr. Christiane Stokreiter-Ebner Referentin: Dr. Christiane Stokreiter-Ebner
Änderung Gesamtvertrag Kieferorthopädie (Digitalisierung)
Erläuterungen zur Übertragung digitaler DatenSprechstunde nach Voranmeldung unter: office(at)wr.zahnaerztekammer.at
2. Freitag im Monat von 10:00-11:30 Uhr
Anmeldung bitte bis spätestens 3 Werktage vor dem Termin.Für Fragen stehe ich Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung:
Dr. Christiane Stokreiter-Ebner
Mail: stokreiter-ebner(at)wr.zahnaerztekammer.atKontakt:
Elisabeth Richter
Tel. : 0505111011
Mail: richter(at)wr.zahnaerztekammer.at -
Referat für Niederlassung und PrivatzahnärztInnen
Dr. Christoph Andersson Referent: Dr. Christoph Andersson
Das Referat für Niederlassung und Privatzahnärzt:innen behandelt folgende Themen:
- Unterstützung und Motivation, um den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, wobei das Referat sowohl bei Praxisübernahme/-übergabe als auch bei Ordinationsneugründungen beratend zur Seite steht.
- Das Referat soll eine Plattform bieten, wo interessierte Jungzahnärzt:innen jene Kolleg:innen kennenlernen können, die eine Praxisübergabe anstreben. Darüber hinaus begleiten wir gerne den Bewerbungsprozess, um eine reibungslose Übergabe zu erleichtern.
- Betreuung der zahnmedizinischen Spezialist:innen und Ansprechpartner:innen bei Fragen betreffend derzeit möglicher Kooperationsformen in der zahnärztlichen Praxis.
FAQs
Ich bin Vertragszahnarzt/-ärztin und brauche eine Vertretung. Wie gehe ich vor?
An Vertretungen interessierte Kolleg:innen finden Sie in unserer Vertretungsliste. Fragen Sie bitte auch direkt im Büro nach Vertretungen an (Kontakt: Elisabeth Richter, Tel.: 050511-1011, richter(at)wr.zahnaerztekammer.at). Für eine Vertretung, die länger als sechs Wochen dauert, benötigen Sie einen Verhinderungsgrund.
Gesamtvertraglich anerkannte Gründe sind:- Krankheit
- Schwangerschaft/ Kinderbetreuung
- Pflege von Angehörigen
- Fort- und Weiterbildung nach dem Zahnärztegesetz
Die Vertretung ist schriftlich zu beantragen. Richten Sie dazu ein formloses Schreiben an unser Büro (Kontakt: Elisabeth Richter, Tel.: 050511-1011, richter(at)wr.zahnaerztekammer.at). Die Landeszahnärztekammer für Wien leitet Ihren Antrag danach an die ÖGK weiter.
Im Schreiben anzuführen sind:
- Vertretungs-/Verhinderungsgrund
- Angabe des Ausmaßes der Vertretung (Dauer/Zeiten)
- Name des Vertreters bzw. der Vertreterin (= in Österreich als ordentliches Kammermitglied in die Zahnärzteliste eingetragene Zahnärztin/eingetragener Zahnarzt).
HINWEIS: Vertretung ist nur innerhalb der bei der ÖGK angegebenen Ordinationszeiten gestattet. Das mögliche Ausmaß der Vertretung richtet sich nach dem Ausmaß der persönlichen Verhinderung. Die Vertretung wird üblicherweise für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten bewilligt und kann danach gegebenenfalls verlängert werden.
ACHTUNG: Ein paralleles/gleichzeitiges Arbeiten von Ordinationsinhaber:in und Vertreter:in ist nicht möglich.
Ich bin Vertragskieferorthopäde/-orthopädin und brauche eine Vertretung. Wie gehe ich vor?
In unserer Vertretungsliste finden Sie auch jene Zahnärztinnen und Zahnärzte, die KFO-Vertretungen anbieten. Die KFO-Vertreter:innen müssen die Ausbildungs- und Erfahrungsvoraussetzungen nach § 25 Abs. 1 Gesamtvertrag KFO erfüllen. Es gelten die gleichen Vertretungsgründe wie bei Vertragszahnärzt:innen (siehe oben).
Ich bin Vertragszahnarzt/Vertragszahnärztin und interessiere mich für Jobsharing? Wie gehe ich vor?
Anders als die Vertretung kann Jobsharing für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren angemeldet werden. Eine Beendigung zu einem früheren Zeitraum ist allerdings möglich.Das Jobsharing ist schriftlich zu beantragen. Verwenden Sie dazu dieses Antragsformular und übermitteln es ausgefüllt und von Ihnen und Ihrem/Ihrer Jobsharing-Partner:in unterfertigt an unser Büro (Kontakt: Elisabeth Richter, Tel.: 050511-1011, richter(at)wr.zahnaerztekammer.at). Die Landeszahnärztekammer für Wien leitet Ihren Antrag danach an die ÖGK weiter.
ACHTUNG: Anträge müssen spätestens einen Monat vor dem beabsichtigten Beginn des Jobsharings an die ÖGK weitergeleitet werden.
Als Vertragsinhaber:in müssen Sie ausgehend von Ihren zum Zeitpunkt des Antrages mit der ÖGK vereinbarten Kassenordinationszeiten weiterhin mindestens 50 % dieser Zeiten selbst die Vertragszahnarzttätigkeit erbringen. Im Gegenzug darf der/die Jobsharing-Partner:in maximal 50 % der Ordinationstätigkeit übernehmen.
Die Arbeitszeiten von Vertragsinhaber:in und Jobsharing-Partner:in dürfen sich nicht überschneiden, gleichzeitiges Arbeiten ist nicht erlaubt.
Eine Ausnahme bilden hier allerdings Berufsanfänger:innen in den ersten beiden Jahren ihrer zahnärztlichen Tätigkeit.
ACHTUNG: Das Jobsharing soll das Leistungsvolumen der betreffenden Ordination nicht erhöhen. Bei einer Überschreitung des Basiswertes um mehr als 25 % kann die ÖGK das Jobsharing beenden!!
Gesamtvertraglich vereinbarte Jobsharing-Gründe sind:
- „Altersteilzeit“
- Kinderbetreuung (bis Schuleintritt)
- „Vorgriff auf die Lehrpraxis“ (Jobsharing mit Berufsanfänger:innen)
- schwere Erkrankung/Berufskrankheit
- umfangreiche zahnmedizinische Fort- und Weiterbildung
- sonstige Gründe
Die gesamtvertragliche Vereinbarung über das Jobsharing finden Sie hier.
Ich bin Vertragszahnarzt/-ärztin und möchte den Standort meiner Ordination verlegen. Wie gehe ich vor?
Eine Verlegung des Standortes ist nur innerhalb der Bezirksgrenzen möglich.
In diesem Fall richten Sie bitte ein formloses Ansuchen an unser Büro (Kontakt: Elisabeth Richter, Tel.: 050511-1011, richter(at)wr.zahnaerztekammer.at).
Empfehlung: Die neuen Räumlichkeiten sollten sich nicht in unmittelbarer Nähe zu einer bereits bestehenden Kassenordination befinden.
Ich bin Jungzahnärzt:in und interessiere mich für einen ÖGK-Einzelvertrag. Was muss ich tun?
Die Vergabe von Kassenplanstellen erfolgt durch eine öffentliche Ausschreibung und nach gesamtvertraglich festgelegten Reihungskriterien. Die Basis bildet ein Punktesystem, anhand dessen die Reihung der Bewerber:innen erfolgt.
Die gesamtvertragliche Vereinbarung für die Invertragnahme finden Sie hier. Zu den aktuell gültigen Reihungskriterien geht es hier.
Für das Erlangen von Punkten ausschlaggebend sind:
- „Wartezeit“ (ab Zeitpunkt der Eintragung in die Interessentenliste)
- Berufserfahrung (angestellte oder freiberufliche Tätigkeit, Vertretungen, Jobsharing)
- Fachliche Qualifikation (relevante Berufsberechtigungen, Fortbildungen, Tätigkeit in Universitätskliniken für ZMK)
Hier finden Sie einen Überblick über die Punktevergabe und die Dauer bis zum Erreichen der maximalen Punktezahl.
Erster Schritt zum ÖGK-Einzelvertrag ist also die Eintragung in die Interessentenliste. Um keine Punkte zu verlieren, nehmen Sie diese Eintragung bitte gleich beim Eintragungstermin in die Zahnärzteliste mit vor. Für die Eintragung benötigen Sie dieses Formular. Achtung: Falls Sie sich in mehreren Bundesländern für einen Kassenvertrag interessieren, ist eine separate Eintragung in der Interessentenliste des jeweiligen Bundeslandes notwendig. Wenden Sie sich in diesem Fall auch an die Landeszahnärztekammer im jeweiligen Bundesland.
Wird eine Kassenplanstelle (besetzte Planstelle oder neue Planstelle) ausgeschrieben, so können Sie sich innerhalb der Frist bewerben. Dazu ist dieser Bewerbungsbogen auszufüllen und es sind Unterlagen vorzulegen, die für die Bepunktung notwendig sind. Die Bepunktung erfolgt nach objektivierten Reihungskriterien der Planstellenvergabevereinbarung. Aus der Bepunktung ergibt sich Ihre Reihung im Feld der weiteren Bewerber:innen für die konkret ausgeschriebene Kassenplanstelle.
ACHTUNG: Eine automatische Berücksichtigung für weitere Ausschreibungen erfolgt nicht. Sie müssen sich für jede Ausschreibung separat bewerben.
Ich bin Inhaber:in eines ÖGK-Kassenvertrags und möchte diesen übergeben. Wie gehe ich vor?
Bitte wenden Sie sich an die Landeszahnärztekammer für Wien (Kontakt: Elisabeth Richter, Tel.: 050511-1011, richter(at)wr.zahnaerztekammer.at). Sie erhalten eine umfassende, auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Beratung. Planen Sie vor! Die Abwicklung der Ausschreibung Ihrer Kassenplanstelle kann zwischen sechs und neun Monaten dauern.Ausschreibung: Jede ÖGK-Kassenplanstelle muss öffentlich ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung erfolgt durch die Landeszahnärztekammer für Wien gemeinsam mit der ÖGK und wird im Internet veröffentlicht. Den Zeitpunkt können Sie als Kassenvertragsinhaber:in selbst mitbestimmen, Sie selbst beantragen die Ausschreibung der durch Sie besetzten Kassenplanstelle. Verwenden Sie dazu dieses Antragsformular.
Die Dauer der Ausschreibung (Bewerbungsfrist) beträgt mindestens zwei Wochen. Auf die Ausschreibung finden die Reihungskriterien Anwendung. Nach Ende der Ausschreibung erfolgt eine Reihung aller Bewerber:innen. Der erstgereihte Bewerber/die erstgereihte Bewerberin wird eingeladen, mit Ihnen die Übernahme Ihrer Ordination zu verhandeln. Ein Anspruch auf Ablöse der Ordination besteht allerdings nicht!
Der erstgereihte Bewerber/die erstgereihte Bewerberin hat parallel die Möglichkeit, sich binnen einer Frist von drei Monaten (Fristverlängerung möglich) ab Bekanntgabe der Erstreihung einen neuen Ordinationsstandort mit behindertengerechtem Zugang innerhalb eines näheren Umkreises zu Ihrem Ordinationsstandort genehmigen zu lassen. In diesem Fall können Sie Ihren ÖGK-Einzelvertrag noch für drei Jahre bzw. bis zum Erreichen der Altersgrenze von 70 Lebensjahren weiterführen.
Dem/der Planstelleninhaber:in wird bekanntgegeben, wer an erster Stelle gereiht ist. Die nächstgereihten Bewerber:innen werden nicht bekanntgegeben bzw. erst dann, wenn der/die vorgereihte Bewerber:in verzichtet.
Habe ich als ÖGK-Kassenvertragsinhaber:in Anspruch auf Ordinationsablöse?
Nein. Ein Anspruch auf Ordinationsablöse besteht nicht. Eine entgeltliche Weitergabe der Ordinationsstätte ist aber privatrechtlich möglich. Der Landeszahnärztekammer für Wien ist es nicht gestattet, Bewertungen für Ordinationsablösen durchzuführen.
Gibt es einen Schätzwert für Kassenordinationen?
Nein. Es gibt unterschiedliche Unternehmensbewertungsmethoden, die für die Berechnung eines Verkaufspreises herangezogen werden können. Wir empfehlen, sich an eine spezialisierte Steuerberatungskanzlei zu wenden.
Muss ich als erstgereihter Bewerber/erstgereihte Bewerberin die Ordination des Vorgängers/der Vorgängerin übernehmen?
Nein. Sie werden als Erstgereihte/r eingeladen, Verhandlungen mit dem/der Kassenplanstelleninhaber:in über eine Ordinationsübernahme zu führen. Vorgaben von Landeszahnärztekammer für Wien oder ÖGK dazu gibt es nicht.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich binnen einer Frist von drei Monaten (Fristverlängerung möglich) ab Bekanntgabe der Erstreihung einen neuen Ordinationsstandort innerhalb eines näheren Umkreises zu Ihrem Ordinationsstandort genehmigen zu lassen. Dazu benötigen wir die in Aussicht genommen Adresse sowie eine Beschreibung und Fotodokumentation des Objektes.
ACHTUNG: Der alternative Standort muss über einen barrierefreien Zugang zu den Ordinationsräumlichkeiten verfügen.
Sprechstunde nach Voranmeldung unter: office(at)wr.zahnaerztekammer.at
1. Freitag im Monat von 10:00-12:00 Uhr
Anmeldung bitte bis spätestens 3 Werktage vor dem Termin.Für Fragen stehe ich Ihnen gerne auch per E-Mail zur Verfügung:
Dr. Christoph Andersson
Mail: andersson(at)wr.zahnaerztekammer.atKontakt:
Elisabeth Richter
Tel. : 0505111011
Mail: richter(at)wr.zahnaerztekammer.at -
Referat für Öffentlichkeitsarbeit
Univ. Prof. Dr. Thomas Bernhart Referent: Univ.-Prof. Dr. Thomas Bernhart
Das Referat für Öffentlichkeitsarbeit behandelt folgende Themen:
- Weitergabe von relevanten Informationen und Neuigkeiten über
- Homepage der Landeszahnärztekammer für Wien
- Newsletter, Rundschreiben
- Soziale Medien
- Printmedien- Kontinuierliche Verbesserung aller Kommunikationswege auf den aktuellsten Stand
- Schnittstelle der Referate der Landeszahnärztekammer für Wien, um eine kompetenzübergreifende Kooperation zu ermöglichen
- Das Bild der Zahnärzt:innen in der Bevölkerung positiv zu gestalten
Sprechstunde nach Voranmeldung unter: office(at)wr.zahnaerztekammer.at
1. Dienstag im Monat von 9:00-11:00 Uhr
Anmeldung bitte bis spätestens 3 Werktage vor dem Termin.Für Fragen stehe ich Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung:
Univ.-Prof. Dr. Thomas Bernhart
Mail: bernhart(at)wr.zahnaerztekammer.at
Pressekontakt: presse(at)wr.zahnaerztekammer.at
Kontakt:
Susanne Plattner
Tel. : 0505111020
Mail: plattner(at)wr.zahnaerztekammer.at
Referate und Sprechstunden
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