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Leaflet ist ein Service um interaktive Karten darzustellen, basierend auf Daten von OpenStreetMaps (OSM).
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Für die Teilnahme an der Sprechstunde ist eine Terminvereinbarung unter der E-Mail-Adresse office@wr.zahnaerztekammer.at bis spätestens drei Werktage vor dem Termin notwendig.
Aufgaben: (a) Finanzielle Angelegenheiten der Landeszahnärztekammer für Wien (inkl. der Einhebung der Kammerbeiträge) (b) Schnittstelle zum Wiener Wohlfahrtsfonds (c) Organisation der Abrechnungsstelle (d) Informationen und Transparenz zu den Themen Kammerbeiträge und Wohlfahrtsfonds
Sprechstunde: 3. Freitag im Monat von 09:00 bis 11:00 Uhr nach Voranmeldung unter office@wr.zahnaerztekammer.at | Anmeldung bitte bis spätestens drei Werktage vor dem Termin
Aufgaben: (a) Monatliche Sprechstunde für angestellte Zahnärzt:innen (b) Ansprechpartnerin für alle berufs- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen von angestellten Zahnärzt:innen (c) Kontinuierliche Evaluierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für angestellte Zahnärzt:innen (d) Zusammenarbeit mit den Referaten für Niederlassung, Jungzahnärzt:innen und Hochschulangelegenheiten
Sprechstunde: Letzter Dienstag im Monat von 14:00 bis 15:00 Uhr Nach Voranmeldung unter office@wr.zahnaerztekammer.at | Anmeldung bitte bis spätestens drei Werktage vor dem Termin
Aufgaben: (a) Alle Hygienefragen in der und rund um die Ordination, Instrumentenaufbereitung, Röntgen und Strahlenschutz sowie Umweltauflagen (z. B. Abfallentsorgung) (b) Information zum Thema Validierung der Instrumentenaufbereitung (c) Fragen über bauliche, organisatorische und behördliche Auflagen in der Ordinationsführung sowie bei Ordinationsgründung bzw. -übernahme (d) Amtliche Ordinationseinschau (gem. § 36 ZÄG): Wir stehen den Kolleg:innen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten mit Rat und Tat vor Ort zur Seite.
Sprechstunde: Erster Mittwoch im Monat von 10:00 bis 12:00 Uhr (mit Marianne Schmidt, MAS) Nach Voranmeldung unter office@wr.zahnaerztekammer.at | Anmeldung bitte bis spätestens drei Werktage vor dem Termin
Grundsätze der Schlichtung: (a) Objektivität, Verschwiegenheit und Unabhängigkeit (b) Leicht zugänglich, kostenlos und transparent (c) Weisungsfrei und ohne wirtschaftliche Interessen (d) Fachliche Kompetenz und qualitätsgesichert durch permanente Fortbildung (e) Verständlich für die/den Patient:in (f) Die Behandlung der ratsuchenden Patient:innen durch die zahnärztlichen Sachbearbeiter:innen ist diesen für mindestens zwei Jahre nach der Beratung untersagt.
Hinweis: Die zahnärztliche Schlichtungsstelle versucht, zwischen den Parteien im Sinne einer Mediation einen Vergleich zu finden. Es können daher keine Gutachten erstellt werden.
Aufgaben: (a) Planung und Organisation von Fortbildungen für die tägliche Praxis mit nationalen und internationalen Referent:innen (b) Erneuerung und Verbesserung der Infrastruktur des Zahnärztlichen Fortbildungsinstituts (ZAFI) (c) Erweiterung des Angebotes zur Aus- und Fortbildung von PAss, um der hohen Nachfrage bei bestmöglicher Qualität nachkommen zu können.
Sprechstunde: Erster Montag im Monat von 09:00 bis 11:00 Uhr Nach Voranmeldung unter office@wr.zahnaerztekammer.at |Anmeldung bitte bis spätestens drei Werktage vor dem Termin
Aufgaben Soziales: (a) Sozialleistungen (b) Soziale Projekte (c) Behindertengerechte Ordination: In Kooperation mit Bizeps übernimmt die Landeszahnärztekammer für Wien die Kosten einer Vermessung Ihrer Ordination. Bizeps-Kontakt
Sprechstunde: Erster Freitag im Monat von 12:00 bis 13:00 Uhr Nach Voranmeldung unter office@wr.zahnaerztekammer.at |Anmeldung bitte bis spätestens drei Werktage vor dem Termin
Aufgaben: (a) Vertretung der studentischen Belange in der Landeszahnärztekammer für Wien (b) Aktive Kommunikations- und Informationspolitik, um die zukünftigen Kammermitglieder auf ihr Berufsleben vorzubereiten. (c) Die Absolvent:innen der Zahnmedizin und die jungen Zahnärzt:innen sollen dabei unterstützt werden, die Strukturen der Standespolitik zu verstehen, um das Bewusstsein für die Freiberuflichkeit zu stärken. (d) Hand in Hand mit den Referaten für Niederlassung und Jungzahnärzt:innen möchten wir durch periodische Infoveranstaltungen aller Kammermitglieder, die gerade erst das Studium abgeschlossen und eine Vertretung, Anstellung oder Niederlassung anstreben, ansprechen. (e) Das Referat stellt auch eine Schnittstelle zwischen der Landeszahnärztekammer für Wien und der an den Universitäten angestellten Zahnärzt:innen dar und möchte gemeinsam mit dem Referat für angestellte Zahnärzt:innen ein auf deren Bedürfnisse orientiertes Serviceangebot bieten.
Aufgaben: (a) Anlaufstelle für Kolleg:innen, die als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige tätig sind (b) Beratungen im Rahmen von Sprechstunden (c) Verbesserung der Rahmenbedingungen für gutachterlich tätige Zahnärzt:innen (d) Förderung der Fortbildung von gutachterlich tätigen Zahnärzt:innen (e) Unterstützende Schnittstelle zum Referat für Forensik und Schlichtung
Aufgaben: (a) Angelegenheiten rund um die Verrechnung mit den Gesundheitskassen, angefangen bei Kursen zur Verrechnung bis hin zur Schlichtung von strittigen Leistungsverrechnungen (b) Kolleg:innen schon vor der Abrechnung und eventuellen Streichungen durch die Gesundheitskassen so zu informieren, dass es erst gar nicht zu diesen Streichungen kommt (c) Beantwortung zu Fragen von Kassenabrechnung oder Streichungen durch die Kassen. Mögliche Anfragen bitte an die Abrechnungsstelle der Landeszahnärztekammer für Wien.
Sprechstunde: Jeden 2. und 4. Dienstag im Monat von 13:00 bis 14:00 Uhr, Tel.: 01 3109292-5 Nach Voranmeldung unter office@wr.zahnaerztekammer.at | Anmeldung bitte bis spätestens drei Werktage vor dem Termin
Die ÖGK hat mir mitgeteilt, dass Patient:innen von mir zur Nachkontrolle meiner Leistungen einberufen werden. Habe ich etwas falsch gemacht? Nein. Die Gesundheitskassen sind aufgrund ihrer Satzungen dazu verpflichtet, stichprobenartig die erbrachten Leistungen ihrer Vertragspartner:innen zu kontrollieren. Ihre Patient:innen sind nicht verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen, wenn sie z. B. keine Zeit haben oder auf Urlaub sind. Bei Anrufen ihrer Patient:innen empfehlen wir darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Routinekontrolle handelt und sie ruhig zur Begutachtung gehen können, wenn sie Zeit haben.
Warum werden Röntgenbilder von RZ oder Zy von der ÖGK angefordert? Wenn man mehr als fünf RZ oder Zy pro Quartal verrechnet, werden routinemäßig Röntgenbilder angefordert. Wenn die Kriterien für die Leistung am Röntgenbild sichtbar sind, wird dieses auch honoriert. Bei Fehlen der Kriterien wird die Leistung über die Berichtigungsliste zurückgewiesen. Wenn Sie Einspruch dagegen erheben, wird dieser Beschwerdefall im Schlichtungsausschuss von ÖGK und Landeszahnärztekammer für Wien zur Vorentscheidung behandelt. Wenn Sie mit dieser Vorentscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt/Hinterlegung der Vorentscheidung dagegen Einspruch erheben. Der Fall wird dann in der paritätischen Kommission entschieden.
Warum werden Leistungen wie RZ oder Zy gestrichen? Laut Gesamtvertrag ist vor der Erbringung dieser Leistungen ein präoperatives Röntgen anzufertigen, auf dem im Falle einer RZ ein Durchbruchshindernis zu erkennen sein muss. Wenn Sie sich unsicher sind, weil das Röntgenbild und Klinik manchmal unterschiedliche Situationen zeigen, empfiehlt sich die Anfertigung und Vorlage eines Fotos der intraoralen Situation. Bei der Leistung Zy muss diese eindeutig auf einem präoperativen Röntgenbild sichtbar sein. Im Übrigen dürfen OZ und Zy nicht in derselben Sitzung verrechnet werden. Bei Vorliegen einer Zyste wird nur eine Extraktion honoriert.
Sprechstunde: Zweiter Freitag im Monat von 10:00 bis 11:30 Uhr Nach Voranmeldung unter office@wr.zahnaerztekammer.at | Anmeldung bitte bis spätestens drei Werktage vor dem Termin
Aufgaben: (a) Unterstützung und Motivation, um den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, wobei das Referat sowohl bei Praxisübernahme/-übergabe als auch bei Ordinationsneugründungen beratend zur Seite steht. (b) Das Referat soll eine Plattform bieten, wo interessierte Jungzahnärzt:innen jene Kolleg:innen kennenlernen können, die eine Praxisübergabe anstreben. Darüber hinaus begleiten wir gerne den Bewerbungsprozess, um eine reibungslose Übergabe zu erleichtern. (c) Betreuung der zahnmedizinischen Spezialist:innen und Ansprechpartner:innen bei Fragen betreffend derzeit möglicher Kooperationsformen in der zahnärztlichen Praxis
Sprechstunde: Erster Freitag im Monat von 10:00 bis 12:00 Uhr Nach Voranmeldung unter office@wr.zahnaerztekammer.at | Anmeldung bitte bis spätestens drei Werktage vor dem Termin
Aufgaben: (a) Weitergabe von relevanten Informationen und Neuigkeiten über die Website der Landeszahnärztekammer für Wien, Rundschreiben, Soziale Medien und Printmedien (b) Kontinuierliche Verbesserung aller Kommunikationswege (c) Schnittstelle der Referate der Landeszahnärztekammer für Wien, um eine kompetenzübergreifende Kooperation zu ermöglichen (d) Das Bild der Zahnärzt:innen in der Bevölkerung positiv estalten
Sprechstunde: Erster Dienstag im Monat von 09:00 bis 11:00 Uhr Nach Voranmeldung unter office@wr.zahnaerztekammer.at |Anmeldung bitte bis spätestens drei Werktage vor dem Termin