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(Wien, 09.12.2024) – Wie am Freitag über die Medien angekündigt, beabsichtigt die ÖGK nunmehr, aufgrund des mit 1.1.2025 geltenden Amalgamverbotes Sonder-Einzelverträge mit einzelnen Kolleg:innen abzuschließen.

ACHTUNG: Diese Einzelverträge sind nicht mit der Österreichischen Zahnärztekammer verhandelt! Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass diese Einzelverträge nachteilige Klauseln für Sie beinhalten. Ganz grundsätzlich ist zu bemerken, dass Sonder-Einzelverträge den Schutz der Gesamtverträge unterminieren. Nur durch von der Österreichischen Zahnärztekammer verhandelte Gesamtverträge ist gewährleistet, dass sich die Bedingungen für den Kassenvertrag nicht weiter verschlechtern. 

Wir appellieren daher als Ihre Kammervertretung an die Geschlossenheit der Kolleg:innenschaft, weiterhin auf die bestehenden Gesamtverträge zu vertrauen und selbst keine Sondervereinbarungen mit der ÖGK abzuschließen.


Da sich bei den Verhandlungen mit der Sozialversicherung über eine Amalgamalternative bislang kein Ergebnis abzeichnet, stellt die Österreichische Zahnärztekammer die beiliegenden Dokumente als Service für alle Zahnärzt:innen in Österreich zur Verfügung:

  • Informationsblatt über den aktuellen Stand der Gespräche mit der Sozialversicherung (für Zahnärzt:innen)
  • Aufklärungsbogen über die Situation ab 01.01.2025 (für Patient:innen)
  • Refundierungsformular zur Einreichung beim zuständigen Krankenversicherungsträger ab 01.01.2025 (für Patient:innen)