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03.02.2023

Einige Kammermitglieder erreichte in den letzten Tagen ein Infoschreiben der HANSA Austria GmbH. Darin wird behauptet, die Österreichische Zahnärztekammer fordere Praxisräume mit berührungslosen Armaturen.

Diese Behauptung ist unrichtig! Korrekt ist, dass die seit 1. Jänner 2023 geltende Qualitätssicherungsverordnung als neue Anforderung die Anbringung händebedienungsfreier Armaturen in WCs und Behandlungsräumen enthält (siehe hier). Diese wurde jedoch während des Begutachtungsverfahrens zur Qualitätssicherungsverordnung von den Gesundheitsbehörden der Länder eingebracht und stellt somit keine ursprüngliche Forderung der Österreichischen Zahnärztekammer dar.

Die Österreichische Zahnärztekammer wird diesbezüglich eine Entgegnung an HANSA Austria GmbH richten.