(Wien, 02.03.2026) – Aktuelles aus dem Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds


Kapitalgedecktes Verfahren (KDV) - Ergebniszuteilung 2025 
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner ersten Sitzung des Jahres über die Ausschüttung der Veranlagungsgewinne entschieden. Im Jahr 2025 erzielte der kapitalgedeckte Anteil des Wohlfahrtsfonds-Masterfonds zusammen mit den Miet- und sonstigen Erträgen eine Gesamt-Performance von +2,86 Prozent. Dieses solide Ergebnis liegt über dem Rechnungszins von 2,5 Prozent.

Die wichtigsten Details zur Verzinsung:
1. Zinssatz: Die KDV-Pensionskonten werden für das Geschäftsjahr 2025 mit 2,5 Prozent p.a. verzinst.
2. Stabilität: Der über den Rechnungszins hinausgehende Ertrag wurde der Gewinnreserve zugeführt. Dies stellt sicher, dass wir Ihnen auch in wirtschaftlich volatilen Zeiten eine konstante Verzinsung bieten können.



Präsentation des Richtbeitragsberichts 
Einmal jährlich prüft der Verwaltungsausschuss auf Basis der letzten zehn Jahre die durchschnittliche Verweildauer der Leistungsbezieher:innen im System, um die langfristige Finanzierbarkeit sicherzustellen.

1. Faktor 2027: Auf Basis der Daten von 2025 ergibt sich für das Jahr 2027 ein Faktor von 320,21 Monaten (basierend auf der statistischen Lebenserwartung vom Pensionsantritt bis zum Tod inkl. Hinterbliebener).
2. Anpassung: Um "finanzielle Altlasten" zu vermeiden, folgt der Wert eines Anwartschaftspunktes der Entwicklung des Richtbeitrages sowie der jährlichen Pensionsanpassung.

Der endgültige Wert für 2026 wird im Dezember dieses Jahres festgelegt, sobald das genaue Ausmaß der Pensionserhöhung im Rahmen der Erweiterten Vollversammlung im Herbst feststeht. 



QR - Code auf Wohlfahrtsfonds- und Kammerbescheiden 
Ab sofort enthalten alle vom Wohlfahrtsfonds versendeten Bescheide einen QR-Code auf der Rechnungsinformation. Ihr Vorteil: Sie können Zahlungen komfortabel ohne manuelle Eingabe der IBAN tätigen. Das spart Zeit und vermeidet Tippfehler. 


 
Digitale Zustellung nutzen - einach, sicher, jederzeit 
Nutzen Sie bereits die E-Zustellung? Kammer-Bescheide (Fondsbeiträge, Kammerumlagen) können Sie bereits digital empfangen. Neu ab Sommer 2026: Auch die WFF-Kontonachricht wird digital zugestellt.

Die E-Zustellung erfolgt sofort, sicher und ist jederzeit abrufbar - ganz ohne Postweg. Alle Infos zur E-Zustellung finden Sie hier: Wohlfahrtsfonds Wien | E-Zustellung
 


  
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Rückfragen:
Dr. Ozren Marković, MPH, MSc
Landesfinanzreferent der Landeszahnärztekammer für Wien
E-Mail: markovic@wr.zahnaerztekammer.at
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