25.03.2022
Die Covid-19-Sonderfreistellung von werdenden Müttern wurde bis 30.06.2022 verlängert. Neu ist, dass jetzt alle schwangeren Arbeitnehmerinnen Anspruch auf diese Sonderfreistellung haben – egal, ob sie geimpft sind oder nicht.
Arbeitnehmerinnen ab der 14. Schwangerschaftswoche, die in ihrer Tätigkeit engen physischen Kontakt mit anderen Personen haben, haben einen Anspruch auf Sonderfreistellung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin dazu angehalten ist, die Arbeitsbedingungen für die betroffenen Frauen zu ändern oder diese an einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen.
Ist dies nicht möglich, kann die schwangere Arbeitnehmerin eine Freistellung mit Entgeltfortzahlung in Anspruch nehmen. Der Krankenversicherungsträger ersetzt den Arbeitgeber:innen diese Kosten. Der Antrag ist an die ÖGK zu richten, das Antragsformular finden Sie hier.