(Wien, 25.11.2025) – Jede dritte Frau zwischen 18 und 74 Jahren erlebt sexuelle und/oder körperliche Gewalt. Nachdem Zahnärzt:innen ihre Patient:innen regelmäßig sehen, steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass sich darunter ein Gewaltopfer befindet. Tatsächlich zeigen Erfahrungen, dass sich ein Großteil der Gewaltopfer direkt in zahnärztliche oder ärztliche Behandlung begibt. Im Falle einer Anzeige können Zahnärzt:innen in weiterer Folge vonseiten der Justizorgane auch als sachverständige Zeug:innen in einem Strafprozess geladen werden. Daher kommt der korrekten Befunderstellung gegenüber betroffenen Patient:innen zentrale Bedeutung zu. „Aus forensischer Sicht wäre in solchen Fällen zu empfehlen, dass Gewalteinwirkung zeitnahe, eindeutig und gerichtsverwertbar in Wort und noch besser in Bild dokumentiert wird“, sagt Noémi-Katalin Marković, Referentin für Gender, Soziales und Jungzahnärzt:innen. So sind neben der Schrift- und Fotodokumentation auch Röntgenaufnahmen und Abdrücke wesentlich. Abgesehen von physischen Verletzungen ist zudem auch eine psychische Gewaltanwendung oder Vernachlässigung zu dokumentieren.
Dokumentationsbogen für Zahnärzt:innen
Um den Kolleg:innen in der Praxis eine fachgerechte Dokumentation zu erleichtern, empfiehlt sich die Verwendung des entsprechenden Dokumentationsbogens, den die Landeszahnärztekammer für Wien mit freundlicher Genehmigung der Zahnärztekammer Nordrhein erarbeitet hat und Zahnmediziner:innen zur Verfügung stellt. Mit Hilfe beispielhafter Formulierungsvorschläge sowie Körper- und Zahnschemata werden die Untersucher:innen für die zu erhebenden Details sensibilisiert, die für die spätere juristische Bewertung der Befunde von wesentlicher Bedeutung sein können. „Auch wenn Zahnärzt:innen eine gewaltbedingte Verletzung vermuten, sind wir keine Psycholog:innen, Seelsorger:innen, Sozialarbeiter:innen, Polizeibeamt:innen oder Richter:innen. Die Aufgabe von uns Zahnmediziner:innen ist es, Befunde anzusprechen und zu dokumentieren und Hilfestellungen anzubieten“, so Marković abschließend.
Infobox:
"Man(n) kann Gewalt an Frauen beenden" – 16 Tage lang. Vom 25.11. (Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen) bis zum 10.12. (Internationaler Menschenrechtstag) werden jedes Jahr weltweit sichtbare Zeichen gesetzt. Die Botschaft: "Man(n) kann Gewalt an Frauen beenden".
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Dokumentationsbogen