(Wien, 01.12.2025) – Kein einziger Fall einer HI-Infektion des zahnärztlichen Personals, einer Patientin oder eines Patienten wurde seit Bekanntwerden der Existenz des Humanen Immundefizienz-Virus (HIV) registriert. „Daher ist auch die Notwendigkeit von spezifischen Hygienemaßnahmen vor, während oder nach der Behandlung einer HI-positiven Patientin oder HI-positiven-Patienten nicht gegeben“, betont auch Peter Reichenbach, zuständiger Referent der Landeszahnärztekammer für Wien. So ist auch weder die Verdoppelung der Schutzausrüstung noch die Desinfektion von Flächen und Fußböden wissenschaftlich gestützt. Vielmehr ist die Viruslast von betroffenen Patient:innen aufgrund der verfügbaren antiretroviralen Therapien zu gering, um ein Infektionsrisiko für andere darzustellen. „Theoretisch geht von einer Patientin oder einem Patienten, die oder der von einer HIV-Infektion nichts weiß und daher auch keine entsprechende Angabe machen kann, ein größeres Risiko aus“, so Reichenbach. Allerdings würden die hohen Hygienestandards in zahnärztlichen Ordinationen auch in diesem Fall ausreichend sein. „Es gilt, dass jede Patientin und jeder Patient als potenziell infektiös angesehen werden muss und daher alle Standardmaßnahmen konsequent eingehalten werden müssen.“
Eine HIV-Übertragung ist ausschließlich durch direkten Blutkontakt, ungeschützten Geschlechtsverkehr oder vertikal von Mutter zu Kind möglich. „Für eine Manifestation einer HIV-Infektion ist also frisches, virales Material in ausreichender Konzentration notwendig“, so Reichenbach. In der zahnärztlichen Ordination ist sie folglich weder für die behandelnde Zahnärztin oder den behandelnden Zahnarzt noch die Patientin oder den Patienten möglich. Die geringen Blutmengen, die bei einer zahnärztlichen Behandlung auftreten, reichen nicht aus, um die notwendige Menge an Viren, die einer Infektion zugrunde liegen, zu übertragen. Ebenso ist das Risiko auch für die nachfolgenden Patientinnen und Patienten inexistent – solange die vorgeschriebenen Hygienestandards eingehalten werden. „Eine Übertragung durch eine Schmierinfektion etwa durch Benutzen der Toilette oder Tröpfcheninfektion durch Anniesen oder Anhusten kann ebenso ausgeschlossen werden.“
Nadelstichverletzungen: geringes Risiko
Zudem stellen Nadelstichverletzungen in zahnärztlichen Ordinationen ein wesentlich geringeres Risiko als in anderen medizinischen Ordinationen dar. „Der Grund ist, dass die verwendeten Kanülen für jegliche Arten von Anästhesie (Depot, Leitung, intraligamentäre) wesentlich kleinere Lumina haben“, erklärt Reichenbach. Dies gelte auch für eine Übertragung von HI-Viren über Aerosole und Speichel. „Sie sind nicht geeignet.“ Zudem weisen antiretroviral behandelte Patientinnen und Patienten eine dermaßen geringe Viruskonzentration im Blut auf, dass eine Infektion auch bei einer Nadelstichverletzung defacto ausgeschlossen ist.
Info-Box:
Standardmaßnahmen in Ordination
- Tragen der Schutzausrüstung: Einmalhandschuhe, Mund-Nasenschutz, Schutzbrille oder Schutzschild, Schutzkittel bei Gefahr des Verspritzens von Flüssigkeiten
- Sachgerechte Reinigung, Desinfektion und Sterilisation aller benutzten Medizinprodukte
- Desinfektion der patientennahen Flächen nach der Behandlung
- Entsorgung der kontaminierten Abfälle wie Tupfer oder Watterollen über den Hausmüll