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03.02.2023

Mit 01.02.2023 treten in Wien neue Reihungskriterien für die Vergabe von Kassenverträgen in Kraft. Die Landeszahnärztekammer für Wien hat sich dafür eingesetzt, den Kassenvertrag zu attraktivieren und jungen Kolleg:innen den Weg zur Übernahme einer Kassenordination zu erleichtern. 

Die Vergabe von Kassenplanstellen erfolgt durch eine öffentliche Ausschreibung nach den Reihungskriterien, die zwischen Landeszahnärztekammer und ÖGK vereinbart werden. Die Basis bildet ein Punktesystem zur Reihung der Bewerber:innen. Drei Kategorien sind dabei ausschlaggebend:       

  • Berufserfahrung (angestellte oder freiberufliche Tätigkeit, Vertretungen, Jobsharing)
  • Fachliche Qualifikation (relevante Berufsberechtigungen, Fortbildungen, Tätigkeit in Universitätskliniken für ZMK)
  • „Wartezeit“ (ab Zeitpunkt der Eintragung in die Interessent:innenliste)

Was ändert sich jetzt?

Bei der Berufserfahrung wird die Tätigkeit als Vertreter:in oder Jobsharing-Partner:in ab sofort höher bewertet, sodass die maximale Punktezahl in kürzerer Zeit erreicht wird.

Bei einer Anstellung wird die Punktevergabe nach Wochenstundenzahl gestaffelt, was eine fairere Bewertung ermöglicht.

Eine deutliche Änderung gibt es bei der sogenannten „Wartezeit“, die ab Eintragung in die Interessent:innenliste der Landeszahnärztekammer für Wien beginnt. Waren bisher 5 Jahre und 7 Monate für die maximale Punktezahl nötig, so sind es ab 2023 3 Jahre und 4 Monate. Gleichzeitig wurde das Punktemaximum für „Wartezeit“ auf 12 gesenkt. Punkte, die bislang für das Kriterium Wartezeit erworben wurden, bleiben selbstverständlich erhalten.

Insgesamt bedeuten die Neuerungen, dass bei Aufwertung der Qualitätskriterien in der Auswahl eine raschere Nachbesetzung von Kassenplanstellen erfolgen kann. Das bringt alle Interessensgruppen in eine Win-win-Situation: Jungzahnärzt:innen, Übergeber:innen, Patient:innen, Sozialversicherung. 

Hinweis zum Jobsharing NEU ab 1.1.2023: Die Reihungskriterien decken auch das Jobsharing Neu voll ab. Zu beachten ist, dass auch im Jobsharing Neu kein Anspruch auf Ordinationsübernahme entsteht, sondern die Kassenplanstelle auch beim Jobsharing Neu nach öffentlicher Ausschreibung vergeben wird. Der/Die Erstgereihte hat dann die Möglichkeit, mit dem/der Ordinationsinhaber:in in Verhandlungen über eine Übernahme zu treten.

Die Initiative zu dieser Änderung kam von
Dr. Christoph Andersson, Referent für Niederlassung und Privatzahnärzt:innen, und
Dr.in Christiane Stokreiter-Ebner, Referentin für Kieferorthopädie.
 

Hier finden Sie die gültige Vereinbarung zu den Reihungskriterien, das neue Punktesystem lesen Sie in der Anlage zu den Reihungskriterien.

Eine Gesamtübersicht über die neuen Regeln finden Sie hier.

Zum Nachweis freiberuflicher Berufserfahrung dient dieses Erklärungsformular

Für weitere Fragen stehen Ihnen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:

Elisabeth Richter
Tel. 050511 1011

Susanne Plattner
Tel. 050511 1020

E-Mail: niederlassung(at)wr.zahnaerztekammer.at