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24.03.2022

Am 23. März 2022 trat die 1. Novelle zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung in Kraft.

Danach gelten für die zahnärztliche Ordination die folgenden Regeln:

  • Es ist kein 2,5G Nachweis (geimpft/genesen/PCR-getestet) für das Ordinationsteam erforderlich.
  • Das Ordinationsteam hat eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.
  • PatientInnen, BesucherInnen und Begleitpersonen haben eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.

Die Verpflichtung zum Tragen der Maske entfällt, sofern das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (z.B.: Schutzwände aus Plexiglas) minimiert werden kann. Die Landeszahnärztekammer für Wien rät aber weiterhin jedenfalls zum Tragen einer Maske. 

Die erforderliche Schutzausrüstung erhalten Sie weiterhin kostenlos in der Ausgabestelle Parkschlössl.