Hauptinhalt

(Wien, 17.06.2024) - Die Erweiterte Vollversammlung folgte in der Sitzung vom 11.06.2024 der Empfehlung des Verwaltungsausschusses, eine Anhebung des Höchstbeitrages von derzeit 31.000 Euro auf 34.000 Euro zu beschließen. Die Erhöhung gilt ab dem Beitragsjahr 2025 und tritt mit 01.01.2025 in Kraft.

Die Anhebung folgt damit einer bereits 2019 beschlossenen Empfehlung der Wohlfahrtsfondsgremien, den Höchstbeitrag in regelmäßigen, zumeist fünfjährigen, Abständen anzupassen und moderat zu erhöhen.

Die erstmalige Vorschreibung des angepassten Höchstbeitrages wird mit der Fondsbeitragsabrechnung 2025 im Frühjahr 2026 erfolgen.

Rückfragen:
Dr. Ozren Marković, MPH, MSc
Landesfinanzreferent der Landeszahnärztekammer für Wien
E-Mail: markovic@wr.zahnaerztekammer.at