(Wien, 12.12.2024) –Nachdem das jüngste Angebot betreffend Amalgamersatzfüllungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) für die Österreichische Zahnärztekammer (ÖZÄK) aus medizinischen und wirtschaftlichen Gründen unannehmbar war, gilt ab 01.01.2025 weiterhin der bestehende Kassenvertrag – ohne das EU-weit verbotene Dentalamalgam. Damit gibt es mit Steinzement wie bisher auch ein Füllmaterial für den Seitenzahnbereich als Kassenleistung. Ein vertragsloser Zustand, wie von der ÖGK suggeriert, besteht demnach nicht.
ÖZÄK warnt vor Einzelverträgen
Zudem tritt die ÖGK derzeit mit einzelnen Vertragszahnärzt:innen in Kontakt, um ihnen individuelle Abrechnungsvereinbarungen (Sonder-Einzelvertrag), die allerdings nicht mit der gesetzlichen Interessenvertretung abgestimmt sind, anzubieten. Aus diesem Grund warnt sowohl die ÖZÄK als auch die Landeszahnärztekammer für Wien eindringlich davor, derartige Abrechnungsvereinbarungen abzuschließen, da damit erhebliche Haftungsrisiken einhergehen. In diesem Zusammenhang ist auch die medial kolportierte Meldung, wonach die Landeszahnärztekammer für Vorarlberg einen individuellen Vertrag/Sondervereinbarung mit der ÖGK abgeschlossen hätte, unwahr. Richtig ist vielmehr, dass diese Einigung zwischen der Landeszahnärztekammer für Vorarlberg und der ÖGK - Landesstelle Vorarlberg lediglich die Weiterführung der bisherigen langjährigen Verträge (Vorarlberger Abrechnungsübereinkommen) betrifft.
Rückfragen
Bei Unsicherheiten oder Fragen kontaktieren Sie daher bitte unbedingt die Landeszahnärztekammer für Wien (E-Mail: office@wr.zahnaerztekammer.at) beziehungsweise die ÖZÄK (E-Mail: office(at)zahnaerztekammer.at).