29.06.2022
Weitere Informationen zum e-Rezept
Wir haben am 14. Juni 2022 eine Erstinformation zum Thema e-Rezept auf unserer Homepage veröffentlicht. Mittlerweile konnten wir weitere Details abklären.
Sobald das e-Rezept flächendeckend eingeführt wurde, stehen Zahnärzt:innen zwei Möglichkeiten zur Ausstellung von Rezepten zur Verfügung.
1. Freiwillige Teilnahme am e-Rezept über ein Modul in der Ordinationssoftware
Sofern Ihr Softwarehersteller ein e-Rezept-Modul anbietet, können Sie freiwillig die Funktionalität des e-Rezepts nutzen. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit Ihrem Softwarehersteller auf.
2. Ausstellung von Rezepten auf Blankoformularen
Diese können einfach über die e-card-Web-Oberfläche generiert und anschließend ausgedruckt werden. Bei dieser Variante sind keine Änderungen an Ihrer Ordinationssoftware notwendig. Wir haben für Sie eine Anleitung zum Erzeugen der Blanko-Rezepte erstellt.
Die bisher verwendeten Rezeptvordrucke der Sozialversicherung können nach unserem derzeitigen Wissensstand noch verbraucht werden.
Kund:innen der Abrechnungsstelle können die Rezeptvordrucke weiterhin bei uns anfordern.