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29.06.2022

Weitere Informationen zum e-Rezept

Wir haben am 14. Juni 2022 eine Erstinformation zum Thema e-Rezept auf unserer Homepage veröffentlicht. Mittlerweile konnten wir weitere Details abklären.

Sobald das e-Rezept flächendeckend eingeführt wurde, stehen Zahnärzt:innen zwei Möglichkeiten zur Ausstellung von Rezepten zur Verfügung.

1. Freiwillige Teilnahme am e-Rezept über ein Modul in der Ordinationssoftware

Sofern Ihr Softwarehersteller ein e-Rezept-Modul anbietet, können Sie freiwillig die Funktionalität des e-Rezepts nutzen. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit Ihrem Softwarehersteller auf.

2. Ausstellung von Rezepten auf Blankoformularen

Diese können einfach über die e-card-Web-Oberfläche generiert und anschließend ausgedruckt werden. Bei dieser Variante sind keine Änderungen an Ihrer Ordinationssoftware notwendig. Wir haben für Sie eine Anleitung zum Erzeugen der Blanko-Rezepte erstellt.

Die bisher verwendeten Rezeptvordrucke der Sozialversicherung können nach unserem derzeitigen Wissensstand noch verbraucht werden.

Kund:innen der Abrechnungsstelle können die Rezeptvordrucke weiterhin bei uns anfordern.