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Zur kürzlich gestarteten Einhebung der Kammerbeiträge 2022 erreichten das Finanzreferat schon einige Anfragen von Kolleg:innen. Danke für Ihre Rückmeldungen! Nur durch Ihre Mithilfe lässt sich eine Serviceverbesserung erzielen. Mit den folgenden Informationen hoffen wir, Ihnen einige Antworten liefern zu können:

  • Vorläufige Kammerbeitrags- und WFF-Zahlungen:
    Im Fall einer Kollegin wurde der Wechsel des Dienstgebers zwar direkt an unseren Dienstleister Concisa AG gemeldet, nicht aber an die Landeszahnärztekammer für Wien. Damit Concisa AG jedoch Änderungen der Mitgliederdaten durchführen kann, müssen diese Änderungen zuerst durch die Lahndeszahnärztekammer verarbeitet werden. Da dies im konkreten Fall nicht geschehen ist, wurden im Fall dieser Kollegin monatelang weder vorläufige Kammer- noch Wohlfahrtsfondsbeiträge vom Gehalt einbehalten.

    Beginn/Ende/Wechsel (auch Dienstortwechsel) von zahnärztlichen Dienstverhältnissen hat Ihr Dienstgeber unmittelbar an die Landeszahnärztekammer für Wien zu melden. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Dienstgeber diese Meldung unterlässt. Deshalb ist es ratsam, dass zusätzlich Sie selbst Änderungen, die Ihr Dienstverhältnis betreffen, unter standesmeldung(at)wr.zahnaerztekammer.at an die Landeszahnärztekammer für Wien melden. So ist sichergestellt, dass die Einhebung der Beiträge korrekt funktioniert und Ihr Dienstgeber die vorläufigen Kammer- und Wohlfahrtsfondsbeiträge vom Gehalt einbehält.
     
  • Berichtigungssystem:
    Im Fall einer weiteren Kollegin konnte eine Berichtigung der Vorschreibung durch Concisa AG nicht vorgenommen werden, weil kein Berichtigungsantrag an Concisa übermittelt wurde, sondern lediglich der Einkommensteuerbescheid selbst. Bitte übermitteln Sie für eine Berichtigung jedenfalls einen Berichtigungsantrag mit. Der Antrag auf Berichtigung kann formlos gestellt werden. Es reicht der Hinweis: „Kammerbeiträge 2022 bitte berichtigen, ESt-Bescheid/Jahreslohnzettel anbei“. Am einfachsten bringen Sie einen Berichtigungsantrag mit diesem Formular ein. Bitte nicht vergessen, die richtige Einkommensunterlage beizulegen. Bei fehlenden und fehlerhaften Berichtigungsanträgen ist auch unser Dienstleister Concisa AG bemüht, Sie aktiv darauf hinzuweisen.
     
  • Berufsanfänger:innen:
    Kolleg:innen in den ersten beiden Berufsjahren erhalten die Mindestkammerbeiträge (jährlich: € 167,50) vorgeschrieben. Sollten Sie als Berufsanfänger:in versehentlich einen höheren Kammerbeiträg vorgeschrieben erhalten, kontaktieren Sie uns bitte unter office(at)wr.zahnaerztekammer.at.

Alle Abläufe und Auffälligkeiten zur Beitragseinhebung werden im ständigen Austausch mit unserem Dienstleister Concisa AG regelmäßig evaluiert.

Kontakt:
Für die Abwicklung Ihrer Beitragseinhebung und alle Fragen dazu steht Ihnen das Team der Concisa AG unter +43 1 501 72-0 oder aerzte(at)concisa.at zur Verfügung.

Für grundlegende Fragen in Bezug auf die Kammerbeitragsordnung wenden Sie sich an

Landesfinanzreferent Dr. Ozren Marković, MPH, MSc
markovic(at)wr.zahnaerztekammer.at

Mag. Thomas Vilinsky
vilinsky(at)wr.zahnaerztekammer.at