Utl.: ÖZÄK erzielt Einigung mit dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger über den Honorarerhöhungsfaktor 2025 +++ Demnach werden 2025 Honorartarife um drei Prozent erhöht. +++
(Wien, 30.12.2024) – Nachdem die Österreichische Zahnärztekammer (ÖZÄK) beim Erhöhungsfaktor 2023 aufgrund der hohen Inflation einen Zuschlag von 2,45 Prozent erhalten hatte, hätte dieser heuer eigentlich wieder zur Gänze in Abzug gebracht werden müssen. Nach konstruktiven Verhandlungen mit dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger konnte die ÖZÄK jedoch erreichen, dass im Rahmen des Honorarerhöhungsfaktors 2025 lediglich 0,56 Prozent des damaligen Zuschlags wieder abgezogen werden. Somit werden die Honorartarife 2025 um drei Prozent erhöht.
In diesem Sinne finden Sie nun im Anhang eine Auflistung sämtlicher konservierenden, prothetischen und kieferorthopädischen Kassentarife. Die neuen Tarife für die Amalgamersatzfüllungen sind ab 01.01.2025 aus heutiger Sicht ausschließlich mit der BVAEB abrechenbar. Hierfür verwenden Sie bitte die Positionen 6, 7, 8 und 9 (die Positionen 62, 72, 82 und 92 sind mit der BVAEB nicht mehr abrechenbar).
Die BVAEB-Tarife für Amalgamersatzfüllungen lauten:
Pos.Nr. | Text | Tarif in Euro netto |
6 | Einflächenfüllung (einschließlich Unterlage) | 47,20 |
7 | Zweiflächenfüllung (einschließlich Unterlage) | 61,10 |
8 | Drei- oder Mehrflächenfüllung (einschließlich Unterlage) | 80,10 |
9 | Aufbau mit Höckerdeckung | 127,20 |
Alle weiteren Informationen zu den neuen Kassentarifen können wie gewohnt der im Jänner 2025 erscheinenden Sonderausgabe der Österreichischen Zahnärzte-Zeitung (ÖZZ) entnommen werden.
Download:
Honorartarif-Tabelle 2025 (Stand: 30.12.2024)