Hauptinhalt

27.05.2022

Aus weiterhin aktuellem Anlass informieren wir darüber, dass eine Zusammenarbeit von Zahnärzt:innen mit – vornehmlich aus dem Ausland tätigen – Kooperationspartnern, die zahnärztliche Leistungen (wie z.B.: Zahnspangen) in Österreich anbieten, regelmäßig gegen geltende berufsrechtliche Vorschriften verstößt.

Eine solche Zusammenarbeit hatte in mehreren Bundesländern für Kolleg:innen bereits gravierende negative finanzielle Konsequenzen.

Um sich selbst vor Unannehmlichkeiten zu bewahren, empfehlen wir dringend, keine zahnärztlichen Leistungen auf Provisionsbasis für (derartige) Firmen zu erbringen.

Sollten Sie selbst bereits in einer Vertragsbeziehung mit einem solchen Unternehmen stehen, empfehlen wir, diese Vertragsbeziehung so rasch wie möglich zu beenden, weil ein solcher Vertrag regelmäßig rechtswidrig sein wird.

Auch bei der Anmietung von Ordinationsräumlichkeiten ist darauf zu achten, dass lediglich Raum- und ggf. Gerätemiete geleistet wird, es aber nicht zur einer Beteiligung an Ihren zahnärztlichen Honoraren durch den Vermieter kommt.