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27.04.2022

Unter den ukrainischen Flüchtlingen, die sich derzeit in Wien aufhalten, befinden sich auch Patient:innen in laufender KFO-Behandlung. Die Landeszahnärztekammer Wien ist bemüht, mit Unterstützung des VÖK den betroffenen Personen die Fortsetzung ihrer Behandlung zu ermöglichen.

Prinzipiell sind Ukraine-Flüchtlinge den Versicherten der ÖGK gleichgestellt, d.h. es gibt keine Leistungseinschränkungen. Der organisatorische Ablauf entspricht sowohl bei Vertragskieferorthopäd:innen als auch bei Wahlkieferorthopäd:innen der Vorgangsweise bei allen anderen Versicherten der ÖGK. Allerdings ist bei der Behandlungsplanung zu berücksichtigen, dass der Aufenthalt in Wien möglicherweise nicht von Dauer ist.

Laufende Behandlungen müssen nach dem geltenden Leistungsrecht beurteilt werden. Da es sich in vielen Fällen um bewilligungspflichtige Leistungen handelt, empfiehlt es sich, einen Antrag/Heilkostenplan an die ÖGK zu richten und die Entscheidung abzuwarten.

Wir bitten jene Kolleg:innen, die Kapazität für die Weiterbehandlung ukrainischer KFO-Patient:innen frei machen können, mit der Landeszahnärztekammer Wien Kontakt aufzunehmen (plattner(at)wr.zahnaerztekammer.at). Es wird eine entsprechende Liste erstellt, die der Ukraine-Hilfe und der ukrainischen Botschaft zur Verfügung gestellt wird.

Unter diesem Link finden Sie nochmals das Rundschreiben der ÖGK vom 7.3.2022 betreffend Behandlung ukrainischer Flüchtlinge.

Wir ersuchen Sie um Ihre Unterstützung, damit die notwendige Versorgung dieser Patient:innen rasch und unbürokratisch sichergestellt werden kann.
Vielen Dank!

Dr. Christiane Stokreiter-Ebner
Referentin für Kieferorthopädie der Landeszahnärztekammer Wien