Fortbildungsprogramm der Österreichischen Zahnärztekammer (ZFP-ÖZÄK) - Richtlinien zur Fortbildung
Das Fortbildungsprogramm richtet sich an alle zur selbstständigen Berufsausübung in Österreich berechtigten Angehörigen des zahnärztlichen Berufs (Niedergelassene, Angestellte und Wohnsitzzahnärzte) welche gemäß § 1 Abs. 1 des Fortbildungsprogramms der Österreichischen Zahnärztekammer gesetzlich verpflichtet sind, sich regelmäßig fortzubilden.
Infobox
- Fortbildungsprogramm der ÖZÄK
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Teilnahme am Fortbildungsprogramm
Informationen zum Fortbildungsprogramm der ÖZÄK
Diplomvoraussetzungen:
- Eintragung in die Zahnärzteliste der ÖZÄK als ordentliches Mitglied.
- Es werden nur Punkte und Curricula anerkannt, die nach Abschluss des Zahnmedizinstudiums oder der Facharztprüfung ZMK erworben wurden.
- Insgesamt sind für den jeweiligen Fortbildungszyklus 120 Fortbildungspunkte, davon 60 Punkte aus berufsbezogener zahnärztlicher Fortbildung und 15 Punkte aus nicht zahnmedizinischer, freier Fortbildung, nachzuweisen. Von den 60 berufsbezogenen zahnärztlichen Fortbildungspunkten können 16 Fortbildungspunkte durch Literaturstudium (Printmedien, e-learning) erworben werden. Die weiteren 45 Fortbildungspunkte werden pro Zyklus für das Studium fast täglich zugesandter Informationen, Fachzeitschriften oder Veröffentlichungen über neue wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Weiterentwicklung von Geräten und Produkten anerkannt.
- Weiters können zahnärztliche Fortbildungsdiplome mit den Zusätzen Implantologie und Kieferorthopädie ausgestellt werden. Von 75 Punkten müssen mindestens 50 Punkte für Implantologie bzw. mindestens 50 Punkte für Kieferorthopädie nachgewiesen werden.
- Die Fortbildungsdiplome mit den Zusätzen „Ernährungsmedizin“, „Funktionelle Myodiagnostik (Applied Kinesiology)“, „Gerostomatologie“, „Zahnärztliche Hypnose und Kommunikation“, „Kinderzahnheilkunde“, „Komplementärverfahren in der Zahnheilkunde“, „Laseranwendung in der Zahnheilkunde“ und "Parodontologie" werden nach Absolvierungdes jeweiligen Curriculums ausgestellt.
- Für Qualitätszirkel können maximal 24 Punkte pro ZFD angerechnet werden.
Anerkannte Fortbildungsveranstalter:
- Österreichische Zahnärztekammer
- Alle Landeszahnärztekammern und deren Fortbildungseinrichtungen
- Österreichische Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde mit allen Zweigvereinen, Gesellschaften und Arbeitsgemeinschaften
- Universitätszahnkliniken Wien, Graz und Innsbruck und deren Abteilungen
- Universitätsklink für Zahnheilkunde der Sigmund Freud Privatuniversität
- Fakultät der Medizin/Zahnmedizin der Danube Private University
- Alle kieferchirurgischen Abteilungen österreichischer bettenführender Krankenanstalten
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Veranstaltungen abhalten
► Formular für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen
Informationen zur Anerkennung und Durchführung von Fortbildungen und Qualitätszirkel im Rahmen des ZFP-ÖZÄK
Voraussetzungen:
- Von Firmen- und Einzelveranstaltern initiierte Veranstaltungen werden nur dann anerkannt, wenn Sie gemeinsam mit einem anerkannten Veranstalter, der seinen Sitz in dem Bundesland hat, in dem die Veranstaltung stattfindet, durchgeführt werden. Für die im Rahmen der gemeinsamen Durchführung erbrachten Leistungen kann der anerkannte Veranstalter eine Honorierung verlangen. Anhand dieses Formulars sehen Einzelveranstalter/Kooperationspartner, welche Informationen Ihrer Veranstaltung benötigt werden, um über den anerkannten Veranstalter in der Fortbildungsplattform zur Approbation eingereicht werden zu können.
- Als anerkannte Veranstalter gelten folgende Organisationen und juristische Personen: Österreichische Zahnärztekammer, alle Landeszahnärztekammern und deren Fortbildungseinrichtungen, Österreichische Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde mit allen Zweigvereinen, Gesellschaften und Arbeitsgemeinschaften, die Universitätszahnkliniken Wien, Graz und Innsbruck und deren Abteilungen, die Universitätsklinik für Zahnheilkunde der Sigmund Freud Privatuniversität, Fakultät der Medizin/Zahnmedizin der Danube Private University, alle kieferchirurgischen Abteilungen österreichischer bettenführender Krankenanstalten.
- Die Approbation der Fortbildungsveranstaltung (Vergabe von Fortbildungspunkten) ist vom Fortbildungsreferent der ÖZÄK zu bestätigen.
- Der anerkannte Veranstalter muss sich über die Fortbildungsplattform der Österreichischen Zahnärztekammer einmalig registrieren, um Veranstaltungen abhalten zu können. Für jeden anerkannten Veranstalter wird ein eigener Web-Zugang zur Fortbildungsplattform der ÖZÄK eingerichtet, worüber alle Veranstaltungen von Seiten der Veranstalter, beginnend bei der Einreichung zur Approbation bis zur Eintragung der TeilnehmerInnenliste, verwaltet werden. Die Verwaltung von Qualitätszirkel ist ebenfalls durch einen anerkannter Veranstalter über die Fortbildungsplattform der ÖZÄK zu organisieren. Neue Veranstalter wenden sich an das Fortbildungsreferat der ÖZÄK.
Durchführung von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen:
- Bei jeder Veranstaltung ist eine TeilnehmerInnenliste zu führen. Neben den Eckdaten der Fortbildungsveranstaltung sollen Namen und Adressen der TeilnehmerInnen sowie die anzurechnende Fortbildungspunkteanzahl enthalten sein.
- Diese Liste ist umgehend über die Fortbildungsplattform einzutragen, damit die Bestätigung automatisch auf das jeweilige ÖZÄK-Fortbildungskonto der TeilnehmerInnen übermittelt wird.
- Unterstützenden Firmen kann eine Ausstellung ihrer Produkte vor Ort ermöglicht werden.
Qualitätszirkel
Definition und Zielsetzung:
- Qualitätszirkel sind kollegiale Arbeitsgruppen, bei denen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer als gleichberechtigte Experten verstehen. Sie entstehen durch freiwillige Initiative eines Moderators und sind Foren, in denen durch ebenfalls freiwillige Teilnahmeder Angehörigen des zahnärztlichen Berufs ein kontinuierlicher, interkollegialer Erfahrungsaustausch ermöglicht wird, der problembezogen, systematisch und zielgerichtet ist und der in gleichberechtigter Diskussion der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Vertiefung der Kenntnisse und eine gegenseitige Supervision zum Ziel hat. Wesentlich ist die interaktive Mitarbeit jedes einzelnen Gruppenmitgliedes.
- 5 bis 12 Angehörige des zahnärztlichen Berufs schließen sich, eventuell auch mit Kolleginnen und Kollegen anderer Fachgebiete zu einem Qualitätszirkel zusammen. Die Kontinuität bei der Teilnahme ist wichtig, ebenso die überschaubare Größe. Eine zu große Gruppe verhindert einerseits die Identifikation mit der Gruppe, und auch die Zeit aktiver Mitarbeit pro Teilnehmer würde zu kurz werden, durch höhere Fluktuation der Teilnehmer wäre die Kontinuität gefährdet. Experten außerhalb des Zirkels können nach Bedarf gezielt nach Übereinkunft der Gruppe fallweise in die Zirkelarbeit einbezogen werden. Die Themen werden von der Gruppe selbst vorgegeben und in gemeinsamer Arbeit aufgearbeitet. Ebenso werden die Termine gemeinsam festgelegt.
- Die Aufgabe der Moderation ist, den Verlauf der Diskussion zu steuern, Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede in der Behandlung des Themas herauszuarbeiten und eventuell auch zu hinterfragen.
- Für Qualitätszirkel können maximal 24 Punkte pro ZFD angerechnet werden.
Vorraussetzungen zur Durchführung eines Qualitätszirkels für die Moderation:
- Die Moderation muss dem zahnärztlichen Beruf angehören und eine von der ÖZÄK anerkannte Moderatorenausbildung absolviert haben.
- Die Einreichung jedes Zirkels zur Approbation durch einen anerkannter Veranstalter ist über die Fortbildungsplattformder ÖZÄK zu organisieren.
- Die korrekte Führung der TeilnehmerInnenliste sowie die Sicherstellung deren Weiterleitung an den anerkannten Veranstalter.
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Bearbeitungs- und Stornogebühren Landeszahnärztekammer für Wien
Bearbeitungs- und Stornogebühren Landeszahnärztekammer für Wien
Bearbeitungsgebühr:
€ 50,00 pro Fortbildungspunkt, maximal jedoch € 500,00. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr nach Rechnungserhalt vor der Approbation fällig ist. Eine Genehmigung der Veranstaltung ohne vollständigen Zahlungseingang ist nicht möglich. Bringen Sie daher den Approbationsantrag bitte entsprechend zeitgerecht ein.
Eine approbierte Veranstaltung wird in den Fortbildungskalender der ÖZÄK eingetragen.Stornogebühr:
Auch bei Absage einer Veranstaltung verrechnen wir einen Bearbeitungsaufwand. Die Stornogebühr fällt in Höhe der Bearbeitungsgebühr an, maximal jedoch € 150,--. Ein Differenzbetrag zum Rechnungsbetrag wird refundiert.
Kontakt
Österreichische Zahnärztekammer
Fortbildungsreferat