Hauptinhalt

(Wien, 28.03.2025) – Bitte beachten Sie, dass ab 01.04.2025 Selbstbehalte der KFA (Mundhygiene, Prothesen und KFO) ausschließlich von Zahnärzt:innen eingehoben werden. Diese Selbstbehalte werden von Anspruchsberechtigten selbst getragen. Folglich wird ab diesem Zeitpunkt auch der um den Selbstbehalt verminderte Kassentarif ausbezahlt.


Rückfragen:

Abrechnungsstelle Wien
E-Mail: abrechnungsstelle(at)wr.zahnaerztekammer.at