(Wien, 28.03.2025) – Bitte beachten Sie, dass ab 01.04.2025 Selbstbehalte der KFA (Mundhygiene, Prothesen und KFO) ausschließlich von Zahnärzt:innen eingehoben werden. Diese Selbstbehalte werden von Anspruchsberechtigten selbst getragen. Folglich wird ab diesem Zeitpunkt auch der um den Selbstbehalt verminderte Kassentarif ausbezahlt.

Downloads & weitere Informationen:
Tabelle "Selbstbehalte KFA" (.pdf; Stand: 28.03.2025)
Information: ÖZÄK einigt sich mit KFA Wien über Amalgamersatzfüllungen sowie Mundhygiene für Erwachsene ab 01.04.2025 (Stand: 25.03.2025)
Rückfragen:
Abrechnungsstelle Wien
E-Mail: abrechnungsstelle(at)wr.zahnaerztekammer.at