Hauptinhalt

Ein privates Wiener Zahnambulatorium sucht via Stelleninserat "Mystery Shopper" für Testkäufe und Erstkonsultationen im Gesundheitsbereich.

Einige Kolleg:innen haben uns dankenswerterweise auf dieses Inserat hingewiesen. Private Zahnambulatorien sind nicht Mitglied der Österreichischen Zahnärztekammer.

Die Landeszahnärztekammer für Wien hat das Zahnambulatorium dennoch über den folgenden Standpunkt informiert: „Mystery Shopping“ wurde im Jahr 2015 als eine Maßnahme gegen Sozialbetrug in § 32a ASVG verankert. Im Fokus stand dabei die Ausstellung unrichtiger Krankenstandsbestätigungen. Der Einsatz von Testpatient:innen ist hier den Sozialversicherungsträgern vorbehalten.

"Mystery-Shopping" durch Private im Hinblick auf Behandlungsleistungen, worunter auch Inspektion und Beratung fallen, ist rechtlich umstritten und wird im zahnärztlichen Bereich von der Landeszahnärztekammer für Wien schon aus ethischen Gründen klar abgelehnt.