Hauptinhalt

Die Aufhebung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Apotheken in Wien mit 01.03.2023 hat keine Auswirkungen auf zahnärztliche Ordinationen.

Der Grund ist, dass die Bundes-Verordnung (2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung), die unter anderem für (zahnärztliche) Ordinationen gilt, weiterhin aufrecht ist (bis vorläufig 30.04.2023).

Daher gilt für zahnärztliche Ordinationen wie bisher:

  • Das Ordinationsteam hat eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.
  • Patient:innen, Besucher:innen und Begleitpersonen haben eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.

Die Verpflichtung zum Tragen der Maske entfällt, sofern das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (z.B.: Schutzwände aus Plexiglas) minimiert werden kann. Die Landeszahnärztekammer für Wien rät aber weiterhin jedenfalls zum Tragen einer Maske. 

  • COVID-19-Beauftragte/r und COVID-19-Präventionskonzept bleiben aufrecht, siehe dazu für nähere Informationen hier.
  • Es ist kein 2,5G-Nachweis (geimpft/genesen/PCR-getestet) für das Ordinationsteam erforderlich.