05.09.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie Sie vermutlich schon diversen Pressemeldungen entnommen haben, wird das Gesetz zur Einführung des Fachzahnarztes für Kieferorthopädie für uns alle überraschend vorerst nicht in Kraft treten.
Im Juni dieses Jahres wurde von allen Fraktionen des National- und Bundesrates einstimmig die Einführung des Fachzahnarztes beschlossen, doch die Bundesländer Wien, Burgenland und Kärnten machten von ihrem Recht Gebrauch, die Zustimmung zur Kundmachung des beschlossenen Gesetzes zu verweigern, wodurch es auch nicht in Kraft treten kann.
Stein des Anstoßes war die im Gesetz enthaltene Bestimmung, dass im Bedarfsfall – wenn die Universitäten nicht in der Lage sein sollten, die erforderliche Anzahl von Kieferorthopäden auszubilden – die Einführung von Lehrpraxen vorgesehen ist. Der Einspruch der Bundesländer war deshalb möglich, weil nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des vorigen Jahres die Anerkennung von Ausbildungsstätten im Bereich des Gesundheitswesens in die Kompetenz der Bundesländer fällt. Im Gesetz zur Einführung des Fachzahnarztes für KFO wurde allerdings der Österreichischen Zahnärztekammer als Bundesbehörde das Recht eingeräumt, Lehrpraxen zur Ausbildung von Kieferorthopäden zu genehmigen.
Was bedeutet dieses Veto?
Der Gesetzesentwurf wird auf Bundesebene nun nochmals gemeinsam mit der Österreichischen Zahnärztekammer überarbeitet und muss neuerlich vom National- und Bundesrat beschlossen werden.
Auf Landesebene steht die Landeszahnärztekammer für Wien dazu über die Stadt Wien (aktuell Vorsitzbundesland der Landesgesundheitsreferent:innen) in ständigem Austausch mit Gesundheitsstadtrat Peter Hacker.
Selbstverständlich werden wir Sie bezüglich der weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Für weitere Fragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin zur Verfügung:
Dr.in Christiane Stokreiter-Ebner
Referentin für KFO der LZÄK Wien
Tel.: 050511-1011
E-Mail: stokreiter-ebner(at)wr.zahnaerztekammer.at